Halal: Essen, wie es Allah gefällt

Süßwaren für Muslime
Süßwaren für Muslime(c) Clemens Fabry
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Essen nach den muslimischen Speisevorschriften wird auch in Österreich zum immer wichtigeren Wirtschaftszweig. Um die religiöse Materie "Halal" ist jetzt aber auch ein wirtschaftlicher und rechtlicher Kampf entbrannt.

In großen roten Lettern steht es auf dem Kebabstand am Wiener Gürtel: „Halal“. Für den durchschnittlichen Konsumenten ein Wort, das ihn kaum bis gar nicht beschäftigen wird, wenn er sein Dürüm bestellt. Für Muslime jedoch eine überaus wichtige Information.

Denn „halal“ besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass das Essen den muslimischen Speisevorschriften entspricht – dass Kebab und Falafelsandwich an diesem Kiosk in Einklang mit dem Koran stehen. „Verboten“, heißt es in Sure 5, Vers 3, „ist euch der Genuss von Verendetem, Blut, Schweinefleisch und allem, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen wurde“, in jener Stelle im heiligen Buch der Muslime, die klar vorschreibt, was nach islamischer Auffassung „haram“, also unrein ist.

»Das heilige Buch der Muslime schreibt klar vor, welches Essen unrein ist.«

Alles andere, was in den Schriften des Islam nicht explizit verboten ist, gilt im theologischen Sinn als „halal“, also als rein, als erlaubt. Für einen gläubigen Muslim ist es also undenkbar, Schweinefleisch zu essen, in eine Blutwurst zu beißen oder Alkohol zu trinken. Das Wort beschränkt sich aber längst nicht nur auf die Ernährung. „Halal“ bezieht sich auf alles, was erlaubt ist. Etwa auch im Bereich der Ethik: Lügen oder falsches Zeugnis abzulegen gilt als „haram“, aber auch Glücksspiel wird als unrein betrachtet. Selbst im wirtschaftlichen Sektor kennt der Islam klare Regeln: Zinsen oder gar Spekulationsgeschäfte sind streng verboten.

Während sich Muslime in mehrheitlich islamischen Ländern kaum Sorgen zu machen brauchen, ob die Produkte im Supermarkt auch wirklich „halal“ sind, sieht es in Ländern mit muslimischen Minderheiten, also auch in Österreich, nicht so klar aus. Doch angesichts der rund 400.000 Muslime im Land wird gerade dieser Punkt immer wichtiger. Bis zum Jahr 2050, so Schätzungen von Statistikern, könnten in Österreich bis zu zwei Millionen Muslime leben. Und während die ersten Gastarbeiter aus der Türkei, die Flüchtlinge aus Bosnien oder Zuwanderer aus dem arabischen Raum beim Einkaufen sehr genau schauen mussten oder mit einem gewissen Zweifel leben mussten, stößt man heute zunehmend darauf, dass Lebensmittel explizit auch als „halal“ klassifiziert werden.

Und gerade, weil immer mehr Muslime Sicherheit darüber haben möchten, was in ihrem Einkaufswagen landet, ist „halal“ längst zum Wirtschaftszweig geworden. Weltweit wird der Markt für islamkonforme Nahrungsmittel auf 12 bis 15 Milliarden Euro geschätzt. Und wie überall, wo es um viel Geld geht, ist auch bei muslimisch korrekten Lebensmitteln ein harter Konkurrenzkampf ausgebrochen.

„In Österreich gibt es grundsätzlich keine Instanz, die all diese Vorschriften einzeln durchstöbert.“ Mouddar Khouja ist anzumerken, dass ihm der wirtschaftliche Aspekt der religiösen Vorschrift eher suspekt ist. Als Verhandler der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) hat er unzählige Termine absolviert, um Ausnahmegenehmigungen für Muslime zu erwirken. Mit Erfolg.

Das Schächten von Tieren, bei Muslimen wie auch bei Juden eine Grundbedingung, dass Fleisch als „halal“ beziehungsweise als „koscher“ gelten kann, konnte er durchsetzen. In Abstimmung mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz können Schächtungen durchgeführt werden, bei denen den Tieren mit einem Schnitt die Halsschlagader durchtrennt wird, um das Blut ausfließen zu lassen, während der Schächter die Bismailah ausspricht, die Anrufung Allahs. Erst unmittelbar danach werden die Tiere betäubt. „Post-cut Stunning“ nennt sich diese Methode, die verhindern soll, dass die Tiere durch die Betäubung schon vorher verenden – und damit dem Verbot aus Sure 5 Vers 3, widersprechen.

halal oder haram

„Halal“ („rein“) steht für all jene Dinge und Taten, die nach islamischem Recht erlaubt sind. Das Gegenteil ist „haram“(„verboten“). Grundsätzlich gelten alle Dinge, die nicht explizit verboten sind, als erlaubt. Es gibt allerdings auch eine Grauzone, die „makruh“ („verpönt“) genannt wird. Darunter fällt unter anderem das Rauchen. Es ist nicht ausdrücklich verboten, man weiß allerdings über die negative Wirkung Bescheid. Im Zweifelsfall sollten Muslime – ungefähr 400.000 leben in Österreich – auch diese Grauzone meiden.

Dass die Schächtung auch wirklich korrekt erfolgt, wird von eigenen Prüfern, die von der IGGiÖ akkreditiert werden, überwacht. Die Überprüfung, die muslimischen Kunden mittels eines Zertifikats die Unbedenklichkeit des Lebensmittels im Sinne des Islam bescheinigt, wird dem Produzenten in Rechnung gestellt. Unwesentlich hoch seien diese Gebühren, man könne damit gerade einmal die Kosten für die Prüfer decken, heißt es in der IGGiÖ. Und doch kam es rund um diese Zertifikate zuletzt zu einigem Wirbel. Um genau zu sein, seit Mitte des vergangenen Jahres nämlich, als das Islamische Informations- und Dokumentationszentrum (IIDZ), ein Verein aus Traun, in den bis dahin nicht vorhandenen Wettbewerb um die „Halal“-Zertifizierung eingestiegen ist.

Von „Betrügereien“ durch die IGGiÖ spricht wörtlich IIDZ-Obmann Günther Ahmed Rusznak, der schon seit Längerem – und beileibe nicht nur bei diesem Thema – auf vollen Konfrontationskurs mit der offiziellen gesetzlichen Vertretung der österreichischen Muslime gegangen ist. Überhöhte Gebühren seien ausgestellt worden, die Schlachtung von Tieren sei teilweise nur per Telefon überwacht worden, so lauten seine Vorwürfe, mit denen Rusznak begründet, warum er sein eigenes Zertifikat auf den Markt brachte – erstellt unter Ausschluss der IGGiÖ und von Personen, die auch nicht unbedingt als Sympathisanten der Glaubensgemeinschaft gelten.

Das Zertifikat, das auf diese Weise entstand, ist vor allem für den Export wichtig. Gleich mehrere islamische Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate, die Türkei, aber auch Staaten wie Singapur und Malaysia erkennen das Prüflabel für islamisch unbedenkliche österreichische Produkte mittlerweile an. Und das, obwohl Rusznaks Norm eine Betäubung der Tiere vor dem Schnitt durch die Halsschlagader vorsieht.

„Wenn er das in dieser Weise macht, ist das ein Unterwandern und Betrügen der Muslime“, sagt IGGiÖ-Sprecherin Carla-Amina Baghajati. „Es geht nicht um Traditionen, es geht darum, dass kein Blut im Tierkörper verbleibt“, meint dagegen Rusznak. Und das sei mit dieser Methode gesichert. Das an die Wünsche von Muslimen und Juden angepasste Tierschutzgesetz, das eine Betäubung nach dem Schnitt vorsieht, bezeichnet er als „irre“.

Aber darf Rusznak überhaupt derartige Zertifikate ausstellen – wo doch die IGGiÖ im österreichischen Religionsrecht die alleinige Vertretung der Muslime des Landes innehat? „Das ist schon mehr als bedenklich“, sagt Religionsrechtler Richard Potz von der Universität Wien, „dass jemand, der offiziell der Glaubensgemeinschaft gar nicht angehört, solche Zertifikate ausstellt.“ Dass es überhaupt so weit kommen konnte, sei vor allem am Ungeschick der IGGiÖ gelegen, meint der Experte.

Schon als Rusznaks IIDZ gemeinsam mit dem Österreichischen Normungsinstitut die ONR 142000 – so die offizielle Bezeichnung der nun für Österreich geltenden „Halal“-Norm – aushandelte, hätte man nicht reagiert. Und dennoch, der Rechtsexperte glaubt nach wie vor daran, dass die offizielle Vertretung von Österreichs Muslimen bei einer eventuellen Klage vor Gericht Recht bekommen könnte: „Man müsste das eigentlich untersagen können.“ Bei einem ähnlichen Fall in Frankreich – eine orthodoxe jüdische Gruppe war mit dem jüdischen Verband in einen ähnlichen Konflikt geraten – hätten die Richter jedenfalls so entschieden.

Letztlich müsste das Gericht dabei entscheiden, ob es sich bei der Zertifizierung von Produkten für Muslime um eine religiöse Angelegenheit handelt – oder nur um eine wirtschaftliche. Zweiteres ist nämlich die Argumentationslinie, die die Verfechter der neuen „Halal“-Norm vorbringen.

»Zertifizierung von Produkten: Sache der Religion oder doch der Wirtschaft?«

„Das ist eine vertragliche Vereinbarung – man einigt sich, dass etwas ,halal‘ ist“, sagt Leo Gottschamel, Rechtsexperte in der Wirtschaftskammer. Und solange die Vertragsparteien – Hersteller und Kunde – die Norm akzeptieren, gibt es keine weiteren Fragen. Dementsprechend, so jedenfalls lautet die Argumentation, müsse der Zertifizierer auch kein religiöser Vertreter sein.

Derzeit, so Gottschamel, genügt eine Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater als einzige Voraussetzung dafür, „Halal“-Zertifikate ausstellen zu dürfen. Wenigstens ein muslimischer Unternehmensberater? Nein, nicht einmal das. „Man könnte zivilrechtlich vereinbaren, dass der Aussteller ein bestimmtes Glaubensbekenntnis haben muss“, meint der Experte, „allerdings müsste man prüfen, ob das nicht Diskriminierung ist.“

Hans Moser ist die Frage, ob es sich nun um eine religiöse oder eine wirtschaftliche Angelegenheit handelt, ziemlich egal. „Mir ist wichtig, dass ich gute Wurst mache“, sagt der Wurstproduzent.

Darunter ist auch sein wichtigstes Produkt, die „Schwarze Pute“, die er seit etwa einem halben Jahr auch in einer „Halal“-Version für den Export herstellt – zertifiziert vom IIDZ. Die muslimisch korrekte Variante wird bei Moser Wurst regelmäßig in der Früh produziert, als erste Produktion des Tages. Dann sind die Maschinen komplett gereinigt, jegliche Verunreinigung mit Resten von Schweinefleisch oder anderen Stoffen, die als „haram“ gelten, soll auf diese Art verhindert werden. Und das Fleisch kommt von einem Putenschlachter, der ebenfalls über Rusznaks Zertifizierung verfügt. Im Moment ist die „Halal“-Wurst nur ein kleiner Zweig der Produktion, doch es kämen laufend Anfragen. Und dem Markt im Nahen Osten könne man ja ein derartiges Produkt anbieten.

Steckt hinter all den Normierungen also nur Geschäftemacherei? „Wir sind ein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnabsicht“, sagt dazu Günther Ahmed Rusznak. Jeder Überschuss müsse karitativen Zwecken zum Wohle von Muslimen zugeführt werden. Dass die Zertifikate kein Geschäft sind, hört man auch in der IGGiÖ. Warum dann also dieser Streit, könnte man provokant fragen.

IGGiÖ-Sprecherin Baghajati hält zwar Sicherheit für die Konsumenten für wichtig. Doch auf der anderen Seite spricht sie sich gegen allzu detaillierte Vorgaben der Glaubensgemeinschaft aus, was Muslime jetzt genau zu tun oder zu lassen haben. „Es ist die Gewissenssache jedes Einzelnen“, meint sie. Und ein wichtiges Prinzip sei es, damit im Leben praktisch umzugehen. Wird etwa ein Muslim von einer nichtmuslimischen Familie eingeladen, die sich extra bemüht hat, kein Schweinefleisch und keinen Alkohol zu verwenden, da werde man nicht extra nachfragen. „Da geht es auch um Höflichkeit und Gastfreundschaft.“ Und sollte man doch einmal entdecken, etwas gegessen zu haben, das nicht „halal“ war, habe man keine schlechte Tat begangen. „Die Absicht“, sagt Baghjati, „ist ein Schlüsselwort.“ Als Konsequenz gelte es, diese nicht „halal“-konforme Speise eben zu meiden zu versuchen.

Im Kebabstand am Gürtel droht die Gefahr eher nicht. Jenen Muslimen, die hier essen, genügt der „Halal“-Schriftzug in großen roten Lettern. Und die anderen, die ihr Dürüm kaufen, die wird das Thema nur marginal beschäftigen. Oder gar nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2009)

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