Urteil im Holzklotz-Prozess: Lebenslange Haft

Von dieser Autobahnbrücke der A 29 hat der 31-Jährige einen Holzklotz geworfen.
Von dieser Autobahnbrücke der A 29 hat der 31-Jährige einen Holzklotz geworfen.(c) AP (Joerg Sarbach)
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Der 31-Jährige wurde wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs schuldig gesprochen. Er hatte auf einer deutschen Autobahn gezielt einen Holzklotz auf einen vorbeifahrenden Wagen geworfen.

Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf auf einer norddeutschen Autobahn ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg (Niedersachsen) sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Nikolai H. den Klotz am Ostersonntag 2008 von einer Autobahnbrücke der A 29 auf einen vorbeifahrenden Wagen geworfen hatte.

Dabei wurde eine 33 Jahre alte Frau aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes getötet. Der Drogensüchtige habe sich des Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter.

Laut Anklage hatte sich Nikolai H. an jenem Ostersonntag gegen 20 Uhr auf der Autobahnbrücke aufgehalten und einen 5,9 Kilogramm schweren Holzklotz aus Weidenholz mitgebracht. In der Absicht, einen Verkehrsunfall zu verursachen, habe er diesen gezielt herunter geworfen. Der Fahrer des BMW konnte den Mann auf der Brücke wegen der Dunkelheit nicht sehen. Der Klotz durchschlug die Scheibe und traf Olga K. Sie erlitt tödliche Verletzungen am Brustkorb und Schädel. Der Witwer Alexander K. nimmt am Prozess teil.

Der 31-Jährige hatte bei der Polizei gestanden, die Tat aus Frust begangen zu haben. Später widerrief er sein Geständnis; seine Verteidiger beanstanden, dass er während der Vernehmung unter Drogenentzug litt. Nikolai H. soll aber auch einem Mithäftling die Tat gestanden haben.

(Ag.)

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