Wiederbetätigung: 18 Monate bedingt für "Rocker Rolf"

Von Anklage gegen deutschen Liedermacher blieb nach fünfmonatiger Verhandlung fast nichts übrig. Er wurde in zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Wenig ist von der Anklage gegen einen Liedermacher
übrig geblieben, der in der rechten Szene unter seinem Künstlernamen
"Rocker Rolf" einen gewissen Ruf genießt. Der 45-Jährige wurde nach
über fünfmonatiger Verhandlung im Wiener Landesgericht in lediglich
zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen und wegen
nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter
Haft verurteilt.

Mit Bewährungsstrafen kamen auch die gleichaltrige Ehefrau des
gebürtigen Deutschen - dieser gehörte bis zu ihrem Verbot der
"Freiheitlichen Arbeiter Partei" (FAP) an - sowie eine 30-jährige
Freundin des Paares davon. Sie erhielten 15 bzw. 16 Monate bedingt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Fremdenfeindliche Lieder

"Rocker Rolf" war vorgeworfen worden, im Sommer 2014 gemeinsam
mit der 30-Jährigen in einem einschlägigen Kellerlokal in Ottakring
rassistische und fremdenfeindliche Lieder vorgetragen zu haben,
wobei ihn die Frau auf der Gitarre begleitet haben soll. "Es gibt
keinen Beweis, dass er dort wirklich gespielt hat. Man hat nur ein
Liederbuch und seine Gitarre gefunden. Das reicht für keinen
Schuldspruch", fasste Verteidiger Michael Dohr in seinem
Schlussvortrag die Ergebnisse des umfangreichen Beweisverfahrens
zusammen. Tatsächlich war an den insgesamt drei Verhandlungstagen
kein einziger Zeuge aufgetreten, der bezeugen hätte können, dass der
Liedermacher im sogenannten Fritz-Stüber-Heim in der Koppstraße
tatsächlich seine Stimme erhoben hatte.

Auch die Anschuldigung, "Rocker Rolf" habe zu Hause
NS-Devotionalien gesammelt, hielt nur teilweise dem Beweisverfahren
stand. Am Ende wurde der 45-Jährige für das Tragen eines
rechtsextremen T-Shirts und eine große Hakenkreuz-Fahne verurteilt,
die er in seinem Partykeller aufgehängt hatte, um vor Besuchern
seine Gesinnung zur Schau zu stellen. Der Fahne wegen wurde auch die
Ehefrau schuldig gesprochen. Die 30-Jährige kassierte eine
Bewährungsstrafe, weil sie an ihrem Körper Tattoos mit NS-Symbolen
anbringen hatte lassen. Wie ihre Verteidigerin Katrin Ehrbar
betonte, hat sich die Frau mittlerweile von dieser Weltanschauung
distanziert und die Tätowierungen entfernen lassen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.