Beim Streit um Frau zugestochen: Drei Jahre Haft

Ein Streit in einem Wiener Nachtlokal führte zu einem Bluttat. Im Prozess verneinten die Geschworenen den Tötungsvorsatz des Angeklagten.

Eine Messerattacke an seinem 44. Geburtstag hat einem Wiener einen Prozess wegen versuchten Mordes eingebracht. Der Angeklagte kam am Ende im Landesgericht für Strafsachen vergleichsweise glimpflich davon. Die Geschworenen verneinten den Tötungsvorsatz und verurteilten den Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nachdem der Mann mit seiner Freundin "vorgefeiert" hatte, begab er sich in der Nacht auf den 31. Jänner 2016 noch in ein Nachtlokal in der Brigittenau. Dort geriet er mit einem anderen Gast in einen Streit um eine junge osteuropäische Frau, die den beiden schöne Augen machte. Nach einem hitzigen verbalen Disput verlagerte sich die Auseinandersetzung auf die Straße, wo der Kontrahent des 44-Jährigen ihm mehrere Faustschläge und einen Tritt gegen das linke Knie verpasste, so dass jener zu Boden ging.

Fettschicht bewahrte Mann vor schwereren Verletzungen

Nachdem sich der 44-Jährige aufgerappelt hatte, zückte er ein Messer mit einer Klingenlänge von acht Zentimeter und fügte seinem Gegner eine fünf Zentimeter tiefe Stichwunde im Unterbauch zu. Einem weiteren Mann, der den Streit schlichten wollte, stach der Bewaffnete in den rechten Unterarm.

Wie der Gerichtsmediziner darlegte, hatte der Bauchstich für den Verletzten deshalb keine lebensbedrohlichen Folgen, weil dieser - jedenfalls zum Tatzeitpunkt - äußerst beleibt war. Die Fettschicht bewahrte den Mann davor, dass die Klinge den Bauchraum eröffnete. Mithilfe seines Verteidigers Philipp Wolm konnte der Angeklagte die Geschworenen davon überzeugen, dass er nicht in Tötungsabsicht zugestochen hatte. Ob der Staatsanwalt diese Entscheidung akzeptiert, ist noch offen. Der Ankläger erbat Bedenkzeit.

(APA)

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