Ex-Freundin in den Kopf gestochen - Lebenslange Haft

Innerhalb einer Stunde einigte sich das Schwurgericht in Wien auf ein Urteil. Der Richter bestätigte das Urteil und erklärte: "Für eine solche Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden".

Nicht ein Mal eine Stunde Beratungszeit hat ein Wiener Schwurgericht benötigt, um im Prozess gegen einen 27-jährigen Afghanen zu einem Urteil zu kommen, der seiner Ex-Freundin fünf Mal in den Kopf gestochen hatte. Der Mann wurde am Montagabend wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Wahrspruch stützte sich auf den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen. Zur Strafbemessung stellte Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung fest: "Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden." Es gelte auch generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen, gab der Vorsitzende zu bedenken: "Es muss ein für alle Mal klar gestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht."

Irene Oberschlick, die sich als Privatbeteiligen-Vertreterin im Namen der betroffenen 22-Jährigen dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzengeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für sämtliche zukünftige, noch nicht absehbare Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

(APA)

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