Bedingte Haft für Wiener Arzt wegen Wiederbetätigung

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Der Allgemeinmediziner wurde bekannt, als er ankündigte "keine Asylanten zu behandeln". Nun wurde er wegen Nazi-Postings auf Facebook verurteilt.

Ein ehemaliger Arzt ist Mittwochnachmittag von einem Wiener Geschworenengericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Der 55-Jährige wurde in sieben von elf angeklagten Fakten schuldig gesprochen, darunter die Veröffentlichung einer Rede Adolf Hitlers und das Verbreiten eines Bildes einer Reichsmark mit Hakenkreuz auf Facebook.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der ehemalige Arzt muss zudem binnen 14 Tagen die Postings auf seinem Facebook-Account löschen. Mildernd wurde der bisher ordentliche Lebenswandel gewertet, erschwerend das Zusammentreffen von sieben Verbrechen.

(APA)

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