Stadt Wien kämpft mit Video gegen Gaffer

Stadt Wien
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Die Wiener Berufsrettung startet gemeinsam mit der Stadt Wien eine Kampagne gegen Schaulustige bei Notfall-Einsätzen. Auch härtere Strafen für Gaffer sind geplant.

Bei jedem fünften Einsatz sind Rettungskräfte in Wien mit Schaulustigen konfrontiert. Seit es Smartphones gibt, hat sich das Problem der Gaffer bei Unfällen verschärft. Die Wiener Berufsrettung hat gemeinsam mit der Stadt Wien eine Kampagne gegen Schaulustige bei Notfall-Einsätzen gestartet und ein Youtube-Video produziert, dass auf die Gaffer-Problematik aufmerksam machen soll.

Der Titel der Kampagne lautet "Hab Anstand, halt Abstand". Das Aufklärungsvideo soll "die Leute wachrütteln", sagte Rettungssprecherin Corina Had. "Handys sind super, wenn es darum geht, den Notruf zu wählen. Aber damit zu filmen und zu fotografieren ist in manchen Situationen nicht angemessen."

2017 war es zu einem tödlichen Unfall in Wien-Simmering gekommen, bei dem die Gaffer-Problematik bis dahin unbekannte Ausmaße angenommen hatte. Dutzende Menschen verstellten die Zufahrt, beobachteten und fotografierten die Arbeit der Retter. Die Berufsrettung Wien nahm diesen tragischen Vorfall zum Anlass, um in sozialen Netzwerken darauf aufmerksam zu machen. Denn Schaulustige, die Einsatzkräfte behindern, gefährden das Leben der Betroffenen, erklärte die Berufsrettung.

Zuletzt sorgte im Jänner 2018 ein Youtube-Video aus Deutschland einer nachgestellten Gaffer-Szene für Aufregung in den sozialen Netzwerken und wurde millionenfach geklickt.

Härtere Strafen für Gaffer

Derzeit werden in Österreich zwei Gesetzesänderungen begutachtet, die Strafen für Unfall-Voyeure vorsehen. Das Innenministerium sieht mit der Novelle im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) den neuen Paragraf "Störung der öffentlichen Ordnung" vor. Gaffer, die dagegen verstoßen, Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre unzumutbar beeinträchtigen, begehen künftig eine Verwaltungsübertretung. Dafür droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro.

Parallel dazu soll mit dem Strafrechtsänderungsgesetz des Justizministeriums die Unterlassung der Hilfeleistung um die Behinderung der Hilfeleistung ergänzt werden. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

(APA/twi)

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