"Mündige Bürger" sollten selber wählen können, meinen die Wiener Wirtevertreter. Sie kritisieren die Stadt Wien für ihre Entscheidung, wegen des gekippten Rauchverbots vor den VfGH zu ziehen. Die Neos geben sich hingegen erfreut.
Dass Wien in Sachen Rauchergesetz den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreitet, ärgert die Wiener Wirtevertreter. Man lehne die Klage entschieden ab, erklärten der Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, und Kaffeehäuser-Vertreter Wolfgang Binder am Montag in einer Aussendung. Sie kritisierten eine "erneute Kehrtwendung".
"Der Gastronomie liegt der Nichtraucherschutz am Herzen, das steht außer Frage. Wir sind aber weiterhin überzeugt, dass der mündige Bürger selbst wählen kann, ob er ein Raucherlokal aufsuchen möchte oder nicht", befand Binder. Auch seien Konflikte mit den Anrainern vorprogrammiert, wenn Raucher aus den Lokalen verdrängt würden.
"Und das Argument, dass sich die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz und somit ihre Arbeitsbedingungen nicht aussuchen könnten, ist in Zeiten wie diesen quasi nicht vorhanden. Denn Mitarbeiter werden in der Gastronomie händeringend gesucht und somit kann jeder sich sehr wohl aussuchen, ob er oder sie in einem rauchfreien oder einem Raucherbetrieb arbeiten möchte", fügte Dobcak hinzu.
Neos: "Begrüßen Klage"
Man wolle endlich Rechtssicherheit: "Es soll nicht laufend auf dem Rücken der Gastronomie ein ideologischer Streit ausgetragen werden. Wir möchten uns aber auf politische Aussagen verlassen und uns endlich wieder in Ruhe auf unsere eigentliche Kerntätigkeit konzentrieren können."
Die Wiener Neos zeigten sich hingegen erfreut: "Wir begrüßen die Klage gegen die Aufhebung des geplanten Rauchverbots in der Gastronomie, die die Wiener Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof einbringen wird", erklärte Klubchefin Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung.
Auf einen Blick
In Österreich ist seit 2009 ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten und einer Neuregelung dürfen seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Durch den Lungenkrebs-bedingten Tod des Journalisten und Rauchers Kurt Kuch wurde die Debatte über das Rauchverbot Anfang 2015 neu entfacht. Wenige Monate später einigte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Türkis-Blau kippte dieses Vorhaben - und löste damit Proteste und das "Don't Smoke"-Volksbegehren aus.
(APA)