Neue Marktordnung: Wiener Standler prophezeien "teure Rechtsstreitigkeiten"

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Meidlinger MarktDie Presse/Clemens Fabry
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Bei der am Montag in Kraft tretenden neuen Marktordnung stören sich die Unternehmer besonders an den verpflichtenden Öffnungszeiten. Sie wollen sich juristisch wehren.

Am Montag tritt in Wien die neue Marktordnung in Kraft. Einige Standler sind allerdings alles andere als glücklich mit den Änderungen und ließen durchklingen, sich juristisch wehren zu wollen. Der Verein "Zukunft Wiener Märkte" hielt am Freitag per Aussendung fest, dass das Regelwerk "gesetzeswidrige oder wirtschaftlich schädigende Punkte" enthalte. Anzeigen und Strafen werde man anfechten.

"Die Marktstandler und deren Rechtsbeistand sind davon überzeugt, dass hier bewusst teure Rechtsstreitigkeiten in Kauf genommen werden, denn ein paar gesetzeswidrige oder wirtschaftlich schädigende Punkte können so bestimmt nicht bestehen", betonte der stellvertretende Vereinsobmann Franz Radatz. Viele Passagen seien "schwammig" formuliert oder stünden sogar "im Widerspruch zu bundesweiten Gesetzen".

Verpflichtende Öffnungszeiten

Ein Dorn im Auge sind den Unternehmern die neuen verpflichtenden Öffnungszeiten. Diese seien für viele nicht tragbar und wirtschaftlich schädigend. Alle Marktstände müssen künftig von Montag bis Freitag zumindest von 15 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr offen haben. Auch das künftige Rauchverbot in Marktlokalen passt den Standbetreibern nicht. Das sei Bundesgesetzgebung und damit nicht in Landeskompetenz. Der Verein befürchtet ab kommender Woche "eine große Anzahl an Strafen und Anzeigen". "Dies wird jedoch eine Lawine an Anfechtungen nach sich ziehen, denn bei existenzbedrohenden Regelungen werden sich viele Standler sicher zur Wehr setzen", kündigte Radatz an.

> > > Was sich durch die neue Marktordnung ändert

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der grüne Marktsprecher Rüdiger Maresch hatten bei der Präsentation der Marktordnung von einem "guten Kompromiss" gesprochen. Die Stadt hatte zuvor bei einigen Punkten nachjustiert, nachdem im Lauf der Begutachtung Kritik am ursprünglichen Entwurf laut geworden war. Die neuen Vorschriften wurden mit der angestrebten Belebung der Märkte und der Vermeidung von Leerstand und von einer Nutzung der Marktstände als billige Lagerplätze begründet.

(APA)

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