Für Medienanwalt ist Maurer-Urteil "rechtspolitisch eine Sauerei"

Der Medienanwalt Michael Pilz hält den Richterspruch für "formal wohl nicht zu bekritteln", er kritisiert aber die rechtliche Lage, die geändert werden müsse. Maurers Vorgehen sei "eine Notwehr-Reaktion" gewesen.

Medienanwalt Michael Pilz hält das Urteil gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer für "rechtspolitisch eine Sauerei". Das Urteil sei "formal wohl nicht zu bekritteln". Aber, so Pilz am Dienstag: "Die Beweiswürdigung hätte wohl auch anders ausgehen können."

Maurer war nicht rechtskräftig am Dienstag wegen übler Nachrede am Landesgericht Wien verurteilt worden. Sie hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Für die üble Nachrede muss Maurer 150 Tagsätze zu je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger.

"War eine Notwehr-Reaktion"

Verbreitung von Inhalten über Twitter sind Pilz zufolge grundsätzlich eine massenhafte Verbreitung, Twitter gilt wie auch Facebook daher als Massenmedium. Der Autor dieser Inhalte sei aber kein Journalist, sondern gelte in dem Fall als "Medieninhaber", erläuterte der Anwalt. Das sei auch regelmäßig der Fall, wo sich viele wundern würden, dass sie plötzlich unter das Medienrecht fallen würden. Maurer sei letztlich medienrechtlich zu einer Entschädigung an den Lokalbetreiber verurteilt worden, dazu komme die strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede.

"Was Maurer gemacht hat, war erkennbar eine Notwehraktion", sagte Pilz. "Rechtspolitisch muss gesagt werden, hier muss etwas geändert werden." Dabei sei selbstverständlich auf die Interessen beider Parteien Bedacht zu nehmen. Entsprechende rasche Änderungen hielt der Medienanwalt für durchaus wahrscheinlich: "Die #Metoo-Bewegung hat es in einem Jahr geschafft, viel zu bewegen. Da können auch Bundeskanzler Sebastian Kurz und Justizminister Josef Moser (beide ÖVP) nicht daran vorbeigehen."

(APA)

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