16-Jähriger riss sich bei Böller-Unfall zwei Finger ab

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Symbolbild.(c) Die Presse/klepa
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Der Bursche wurde in Wien notoperiert. Die Polizei warnt eindringlich vor unsachgemäßer Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen.

Ein Böller hat am Donnerstagnachmittag einem 16-Jährigen im Innenhof eines Hauses in der Jheringgasse in Rudolfsheim-Fünfhaus zwei Finger der rechten Hand abgerissen. Aus unbekannter Ursache war der pyrotechnische Gegenstand noch in der Hand des Burschen explodiert. Die Polizei warnte kurz vor Silvester erneut vor einem sorglosen Umgang mit explosiven Gegenständen.

Beamte der Polizeiinspektion Storchengasse versorgten den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte, schilderte Polizeisprecher Patrick Maierhofer. Der Schwerverletzte wurde ins Krankenhaus gebracht. Nach Auskunft des Spitals wurde der Bursche notoperiert, ob die Finger gerettet werden konnten, war Freitagmittag nicht bekannt.

Alljährlich kommt es laut Polizei wegen der unsachgemäßen Verwendung von Pyrotechnik zu gefährlichen Situationen, Bränden, Sachbeschädigungen sowie schweren Verletzungen. Die Polizei appellierte daher an die Bevölkerung, auf Pyrotechnik zu verzichten.

Polizeistreifen um Tierschutzverein

Zudem sei Rücksichtnahme geboten - Leidtragende der laut explodierenden Raketen und Knaller seien nicht nur betagte Menschen oder Patienten in Krankenhäusern, sondern auch Tiere. Nachdem es im Wiener Tierschutzverein in Vösendorf (Bezirk Mödling) an der Grenze zu Wien im Vorjahr erhebliche Probleme durch das Zünden von Raketen gegeben hatte, wird es heuer in Zusammenarbeit mit der LPD Niederösterreich verstärkte Polizeistreifen geben, hieß es.

Die Polizei betonte, dass das Zünden von Pyrotechnik ab Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder, u.a.) im Ortsgebiet verboten ist. In der Nähe von Tankstellen, Kirchen und Krankenhäusern gibt es etwa unterschiedliche absolute Verwendungsverbote. Es drohen empfindliche Strafen, bereits das bloße Mitführen von Pyrotechnik werde von der Exekutive dort als versuchte Verwaltungsübertretung geahndet.

(APA)

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