Die Volksanwaltschaft prüft nun die Neuregelung.
Wien. Der erste und der achte Bezirk haben soeben einen Teilerfolg im Kampf gegen die Öffnung der Anrainerparkplätze für Wirtschaftstreibende erzielt. Wie „Die Presse“ berichtete, wehren sich die Bezirksvorsteher Markus Figl (Innere Stadt) und Veronika Mickel-Göttfert (Josefstadt) gegen die seit Dezember 2018 gültige Regelung, nach der Anrainerparkplätze auch von Wirtschaftstreibenden genutzt werden können. Sie ließen von Verfassungsjurist Bernhard Raschauer ein Rechtsgutachten erstellen, das zu dem Schluss kam, dass die Neuregelung rechtswidrig sei.
Alle Bezirke werden geprüft
Jetzt hat die Volksanwaltschaft, an die sich die Bezirksvorsteher gewendet haben, ein Prüfverfahren eingeleitet und Bürgermeister Ludwig um eine Stellungnahme ersucht. „Ein Etappensieg für die Bezirke“, heißt es aus dem Büro von Mickel-Göttfert. „Unser Ziel ist, wieder Fairness für die Parkplatzsuchenden im Bezirk herzustellen, indem die Verordnung durch den VfGH aufgehoben wird. Stadträtin Vassilakou wäre gut beraten, die Verordnung bereits jetzt zurückzunehmen. Die Einleitung eines Prüfverfahrens durch die Volksanwaltschaft ist ein starker Hinweis, dass etwas nicht in Ordnung ist“, so Mickel-Göttfert weiter.
„Im Zentrum der Prüfung steht die Frage, mit welchen Überlegungen näherhin der Wiener Magistrat zum Schluss gekommen ist, den Kritikpunkten des Prof. Raschauer nicht zu folgen und an der Neuregelung festzuhalten“, heißt es in dem Schreiben der Volksanwaltschaft. Das Prüfverfahren betrifft nicht nur die beiden genannten, sondern alle betroffenen Bezirke. (ks)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2019)