Immer wieder bekommen Patienten, die einen Termin bei einem Mediziner ohne Absage verstreichen lassen, Kostenersatz in Rechnung gestellt. Müssen diese bezahlt werden?
In der Gastronomie werden derzeit – wieder einmal – Stornogebühren bei versäumten Terminen diskutiert. Sollen also Gäste für einen reservierten, aber leer gebliebenen Tisch bezahlen? Eine Frage, die sich auch im Zusammenhang mit Terminen bei niedergelassenen Ärzten stellt Was passiert, wenn Patienten einen Termin nicht wahrnehmen, ohne rechtzeitig abgesagt zu haben? Hat der Arzt ein Recht auf Kostenersatz?
Wie sieht der rechtliche Hintergrund aus?