Wiener Baupolizei im Visier der Kontrollore

Symbolbild: Baupolizei
Symbolbild: Baupolizei(c) Clemens Fabry, Presse
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Der Wiener Stadtrechnungshof kritisiert, dass Mitglieder der Baupolizei nebenbei bei Baufirmen beschäftigt sind, und ortet einen Interessenkonflikt.

Wien. Der Wiener Stadtrechnungshof hat sich die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Stadt Wien angesehen – und sich dabei einem heiklen Sektor gewidmet: der Baupolizei (MA 37). Hier gibt es laut den Prüfern durchaus Klärungsbedarf – bezüglich der Naheverhältnisse von Beamten der Baupolizei und einigen Baufirmen.

„Besonders zu hinterfragen“

Wörtlich wird in dem zwanzigseitigen Bericht als Fazit festgehalten: „Der Stadtrechnungshof Wien empfahl Fälle, in denen die Ausübung der Nebenbeschäftigung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den obliegenden Dienstpflichten stehen könnte, besonders zu hinterfragen.“

Da der Stadtrechnungshof immer eher vorsichtig und zurückhaltend formuliert, hier die sinngemäßen Aussagen der Prüfer: Es gibt Beamte bzw. Vertragsbedienstete, die in ihrer Funktion bei der Wiener Baupolizei schon so intensiv mit der Bauwirtschaft vernetzt sind, dass man die Frage nach der Objektivität bzw. beruflichen Unvereinbarkeit stellen muss. Das betrifft konkret Fälle, in denen Beamte als Geschäftsführer bzw. Baumeister in Bauunternehmen tätig waren.

Dazu hält der Stadtrechnungshof fest: Daraus folge, „dass eine konkrete Nahebeziehung zwischen den Dienstpflichten und der ausgeübten Nebenbeschäftigung besteht.“ Nachsatz: „Zu bedenken dabei ist, dass in den vorliegenden Fällen somit Zweifel an der völligen Unbefangenheit (. . .) stichhaltig begründet werden können.“

Hier rufen die Kontrollore noch einmal in Erinnerung, wie die Beziehung zwischen einem Baupolizisten und seiner Nebenbeschäftigung zu sein hat: „Der Beamte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der genauen Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft oder die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung als Beamter entgegengebracht werden, untergraben könnte.“

Verbotene Datenverwendung

Dazu kommt ein weiterer Fall von – vorsichtig formuliert – nicht korrekter Verhaltensweise bei der Baupolizei: Den Beschäftigten im Magistrat ist es generell verboten, dienstliche Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern für ihren rein privaten Nebenjob zu nutzen. Der Stadtrechnungshof spürte hier einen Fall auf, in dem ein Bediensteter aber genau das praktizierte – weshalb er der MA 37 dringend empfahl, das entsprechend in Ordnung zu bringen.

Insgesamt hatten im untersuchten Prüfungszeitraum von Jänner 2017 bis September 2018 genau 50 Bedienstete der Baupolizei eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, 18 gingen mehreren, also bis zu zehn Nebenbeschäftigungen nach, hält das städtische Kontrollorgan fest.

Wolfgang Ulm, stellvertretender Vorsitzender des Stadtrechnungshof-Ausschusses und Gemeinderat der Wiener ÖVP, fordert nach diesem Bericht nun Konsequenzen: „Was ist es, wenn es keine lupenreine Augenscheinsbefangenheit ist, wenn ein Bediensteter der Wiener Baupolizei als Nebenbeschäftigung einen Job als Geschäftsführer bzw. Baumeister in Bauunternehmungen oder auch als beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im baulichen Bereich ausübt.“ Denn es gehe hier laut Ulm nicht nur um eine tatsächliche Befangenheit: Die Bestimmung gelte bereits, wenn nur die Vermutung einer Befangenheit entstehen könnte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2019)

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