Verkehr: Was kommt – und was nicht

Gehsteig-Verbot: E-Tretroller sind ab sofort in ganz Österreich mit Fahrrädern gleichgestellt.
Gehsteig-Verbot: E-Tretroller sind ab sofort in ganz Österreich mit Fahrrädern gleichgestellt.APA/AFP/JOEL SAGET
  • Drucken

Auf den Straßen wird mit Anfang Juni einiges anders. Was kommt – und welche Experimente abgesagt wurden oder mit dem Abgang von Verkehrsminister Hofer auf Eis liegen.

Wien. Mit Juni gelten österreichweit neue Verkehrsregeln, vor allem für E-Scooter-Fahrer. Einige der großen Neuerungen im Verkehr, über die in den vergangenen Jahren viel diskutiert wurde, sind aber wieder fraglich. Von Abbiege-Verboten, Rechtsabbiegen bei Rot bis Tempo 140 – ein Überblick.

Was kommt

Mit heute, Samstag, ist offiziell, was in Wien schon gilt: E-Tretroller sind Fahrrädern de facto rechtlich gleichgestellt. Das war bisher rechtliche Grauzone und nicht österreichweit geregelt, nun ist das geklärt: Als E-Tretroller gelten Geräte mit Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 Stundenkilometern. Mit heute muss man damit Radfahranlagen benutzen. Ist eine solche, also ein Radweg, ein Radfahrstreifen oder ein kombinierter Geh- und Radweg nicht vorhanden, muss man auf die Fahrbahn ausweichen. Gehsteige, Zebrastreifen und Gehwege sind tabu. In Ausnahmen kann Fahren auf Gehwegen (in Schrittgeschwindigkeit) erlaubt werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.