Kind am Schutzweg getötet: Geldstrafe statt Haft

In der Döblinger Hauptstraße wurde der Achtjährige am Schutzweg überfahren.
In der Döblinger Hauptstraße wurde der Achtjährige am Schutzweg überfahren.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Das Wiener Oberlandesgericht wandelte eine dreimonatige Freiheitsstrafe für den Lenker in eine Geldstrafe von 9000 Euro um. Der 52-Jährige hat einen Achtjährigen am Zebrastreifen überfahren.

Am 18. Mai 2010 hat ein 52-jähriger Gemüsehändler den achtjährigen Fabian auf einem Zebrastreifen in Wien-Döbling ungebremst überfahren. Im vergangenen November wurde der Lenker wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu insgesamt einem Jahr Haft, davon neun Monate bedingt verurteilt.

Am Dienstag leistete ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) der Berufung des 52-Jährigen Folge und wandelte die vom Erstgericht verhängte Freiheitsstrafe in eine unbedingte Geldstrafe von 9000 Euro (180 Tagessätze zu je 50 Euro) um. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

"Für hundertstel Sekunden eingenickt"

In der ersten Verhandlung hatte sich der 52-Jährige "nicht schuldig" bekannt. Nun zeigte er sich vollinhaltlich geständig. Der Verteidiger des 52-Jährigen sprach von einer "unsinnigen, völlig sinnlosen Verantwortung in der ersten Verhandlung". Der Unglückslenker erklärte im Anschluss, er sei damals, als er vor der Kreuzung Döblinger Hauptstraße - Pyrkergasse anhielt, infolge von Übermüdung "für hundertstel Sekunden eingenickt". Als ein hinter ihm zum Stehen gekommenes Fahrzeug hupte, sei er aufs Gas gestiegen und habe den Achtjährigen am Schutzweg erwischt.

Auch für seinen Mandanten sei dies ein "fürchterlicher Schicksalsschlag", führte der Verteidiger aus. "Ich lebe damit jeden Tag. Ich wollte das alles nicht. Ich schlafe jeden Tag schlecht. In 37 Jahren hatte ich keinen Unfall", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Der vorsitzende Richter begründete die Strafminderung mit der nunmehr geständigen Verantwortung des 52-Jährigen und der mittlerweile getätigten Wiedergutmachung. Die finanziellen Ansprüche der Eltern wurden vom Gemüsehändler und seiner Versicherung in einem Generalvergleich zur Gänze beglichen. "Das gestattet es, dass anstelle des unbedingten Strafteils eine Geldstrafe tritt", so der Richter.

Sanktion "zweitrangig"

Er ortete einen tödlichen "Aufmerksamkeitsfehler" und gab zu bedenken, dass in diesem Fall die Sanktion "zweitrangig" sei: "Das Mitgefühl aller hier gilt den Eltern. Keine Sanktion kann das gutmachen, was geschehen ist."

Es oblag einem gerichtsmedizinischen Gutachten, dem Mann nachzuweisen, dass der 52-Jährige sich nach der morgendlichen Einnahme eines blutzuckersenkenden Medikaments zum Unfallzeitpunkt in einem schläfrigen Zustand befunden haben dürfte. Nach Fabians Tod wurden im Kreuzungsbereich Döblinger Hauptstraße - Pyrkergasse eine Videoüberwachung und eine 30 km/h-Zone installiert.

(APA)

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