Rumänien: Präsident Basescu muss sich noch gedulden

Romania's suspended President Basescu addresses the media in Bucharest
Romania's suspended President Basescu addresses the media in BucharestREUTERS
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Die Verfassungsrichter prüfen den Einspruch gegen das Referendumsergebnis. Erst dann darf der Präsident in sein Amt zurückkehren.

Nach dem gescheiterten Referendum zu seiner Abwahl muss sich der rumänische Präsident Traian Basescu noch etwas gedulden, ehe er wieder in den Präsidentenpalast einziehen darf. Das rumänische Verfassungsgericht wird nämlich erst am 12. September sein Urteil über einen Einspruch gegen das offizielle Referendumsergebnis sprechen, berichteten Bukarester Medien unter Berufung auf Verfassungsrichter Ion Predescu. Die Verfassungsrichterin Aspazia Cojocaru sprach sich sogar für eine Annullierung des Ergebnisses aus, weil es auf falschen demografischen Daten basiere.

Beim Referendum am vergangenen Sonntag hatten 87 Prozent der Stimmbürger für eine Absetzung Basescus votiert, doch wurde das Beteiligungsquorum von mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten verfehlt. 46,24 Prozent der Stimmberechtigten beteiligten sich an dem Urnengang, der von der oppositionellen Liberaldemokratischen Partei (PDL) boykottiert wurde.

Streit um Bevölkerungszahl

Die regierende "Sozialliberale Union" (USL) aus Sozialdemokraten (PSD) und Nationalliberalen (PNL) beanstandet nun, dass die dem Referendumsergebnis zugrunde gelegte Wähleranzahl zu hoch sei. In den Wahllisten waren 18,2 Millionen Personen eingetragen, während eine Volkszählung im vergangenen Jahr ergeben habe, dass die rumänische Gesamtbevölkerung um zwei Millionen auf 19,6 Millionen Menschen geschrumpft sei.

Damit beruft sich die Regierungskoalition ausgerechnet auf jene Volkszählung, deren Gültigkeit sie während ihrer Oppositionszeit lautstark bestritten hatte. Zudem sind die nun beanstandeten Wählerlisten vom sozialdemokratischen Innenminister Ioan Rus bestätigt worden. Die Regierungskoalition wollte im Vorfeld des Referendums zunächst das Beteiligungsquorum überhaupt kippen, musste aber nach einem negativen Erkenntnis des Verfassungsgerichts einen Rückzieher machen.

Experten sehen Beteiligungsquoren bei Volksabstimmungen kritisch. So empfiehlt die angesehene Europarats-Kommission für Demokratie durch Recht ("Venedig-Kommission"), auf solche Regelungen zu verzichten. Quoren würden nämlich die Gegner zur Stimmenthaltung anspornen, argumentieren die Experten.

Bis zum Urteilsspruch des Verfassungsgerichts zum Referendumsergebnis bleibt der PNL-Politiker Crin Antonescu interimistisches Staatsoberhaupt.

(APA)

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