Eine Wahl ohne weitere Hoppalas

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Innenminister Wolfgang Sobotka setzte eine Projektgruppe ein – Prozessmanagement und externe Berater sollen Probleme bei der Wahl am 4. Dezember vermeiden.

Wien. Die Stichwahl musste aufgrund schwerer Rechtswidrigkeiten wiederholt, die Wiederholung aufgrund technischer Gebrechen bei den Briefwahlkuverts verschoben werden. Weitere Fehler bei der Bundespräsidentschaftswahl will das Innenministerium vermeiden. Minister Wolfgang Sobotka (ÖVP) setzte deshalb eine eigene Projektgruppe ein, um auf möglichst alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, so der Ressortchef.

Vergangene Woche startete die Gruppe, die vom Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl, geleitet wird. Das Prozessmanagement wird auch extern – von der Beratungsagentur Roland Berger – begleitet werden. Damit soll in Zusammenarbeit mit Landes- und Bezirkswahlbehörden und allen Beteiligten gewährleistet werden, dass die Wahl am neuen Termin reibungslos abläuft. „Ich habe ein gutes Gefühl, wir kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, mehrmals die Woche“, sagte der Minister.

Das Denkmögliche durchdacht

„Ganz wesentlich“ ist laut Sobotka die Etablierung eines „Risk Managements“. Man könne zwar nicht alle Eventualitäten zu 100 Prozent ausschließen, aber die Experten hätten das Denkmögliche umfassend durchgedacht. Auf alles, was derzeit kalkulierbar sei, wolle man auch vorbereitet sein, so der Minister.
Die Projektgruppe umfasst mehrere Arbeitspakete, sagte der Minister. Vorrangig müsse der Wahlgang am 4. Dezember sichergestellt werden. Laut Auskunft des stellvertretenden Kabinettchefs, Karl Hutter, gilt es vor allem, die Wahlkarten rechtzeitig fertigzustellen. Darüber hinaus müssten die entsprechenden Leitfäden aktualisiert werden, die Call-Center hochgefahren, aber auch die IT-Infrastruktur sichergestellt werden.

Als ein weiteres Paket bezeichnete Sobotka die Ursachenforschung für die Probleme des ersten Wahlganges sowie die Beweissicherung, darüber hinaus wird die Frage des Schadenersatzes thematisiert. Hier arbeite man eng mit dem Bundeskriminalamt, aber auch externen Sachverständigen zusammen. Den „Lead“ in dieser Angelegenheit habe die Finanzprokuratur übernommen, sagte Sobtoka. Auch werde von Gericht ein Sachverständiger zu bestellen sein. Die bereits ausgesandten Briefwahlkuverts und Unterlagen für den ursprünglichen Termin am 2. Oktober müssen wieder eingesammelt werden – einerseits zur Beweismittelsicherung, andererseits, um Verwechslungen mit den neuen Unterlagen zu vermeiden.

Ebenfalls in der Projektgruppe bearbeitet wird die Frage der geplanten Wahlrechtsreform. Mit den Klubobleuten der Parlamentsfraktionen sei vereinbart, dass bis Jänner Unterlagen vorgelegt werden, damit die Diskussion im Parlament „auf gut fundierter Lage“ geführt werden kann, so Sobotka. Am vergangenen Mittwoch wurden die bisher gesammelten Vorschläge im Innenressort gesichtet, Anfang Oktober soll es dazu eine weitere Runde mit den Klubdirektoren der Parlamentsfraktionen geben.
Ebenfalls Thema in der Arbeitsgruppe ist die Frage der Kostenverteilung. Mit den Gemeinden habe man das Kommitment getroffen, diese Frage in eine gesetzliche Form zu gießen. Die Kosten für die Wiederholung der Wahl sollen Bund und Länder zu gleichen Anteilen übernehmen.

(APA)


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