Endergebnis könnte erst am 6. Dezember feststehen

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Symbolbild: Hofburg Die Presse
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Bei der Stichwahl-Wiederholung stehe "Qualität vor Schnelligkeit", sagt Sektionschef Vogel. Daher könnte es erst am Dienstag ein Endergebnis geben. "Kriminelle Energie" lasse sich nie ausschließen.

Etwas mehr als eine Woche bleibt dem Innenministerium, den Ländern und Gemeinden noch, um die (neuerliche) Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer vorzubereiten. Es gilt sicherzustellen, dass am 4. Dezember alles ordnungsgemäß ablaufen kann und in der Folge, am Montag nach der Wahl, auch die Stimmauszählung ohne Zwischenfälle erfolgt. Dazu wurde ein Leitfaden ausgearbeitet, der online abgerufen werden kann und „der quasi wie ein Kochbuch eine Anleitung gibt, was in den einzelnen Phasen der Wahl zu tun ist“, erläutert Mathias Vogel aus der Wahlabteilung des Innenressorts. Zudem wurde ein E-Learning-Tool zur Verfügung gestellt und mit den Leitern der Landes- und Bezirkswahlbehörden „eine große Konferenz veranstaltet“.

„Das Innenministerium, aber auch die Gemeinden und die nachgeordneten Wahlbehörden haben in der Vorbereitung alles dazu beigetragen, dass eine ordnungsgemäße Wahl am 4. Dezember über die Bühne gehen sollte“, betont Vogel am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“. Daher vertraue er auch darauf, dass die Auszählung der Stimmen „sehr genau durchgeführt wird“.

Diese Genauigkeit dürfte aller Voraussicht nach auch dazu führen, dass auf das Endergebnis des Urnengangs länger als bisher üblich gewartet werden muss. „Es ist denkbar“, dass bei einem knappen Wahlausgang erst am Dienstag der Sieger festgestellt werden kann. „Hier geht Qualität eindeutig vor Schnelligkeit“, betont Vogel. Erst, wenn das letzte Ergebnis einer Wahlbehörde vorliegt, stehe das vorläufige Endergebnis fest „und das kann durchwegs auch erst am Dienstag sein“.

"Kriminelle Energie können wir nicht ausschließen"

Doch es gibt auch Dinge, die nicht beeinflusst werden können, räumt der Sektionschef ein. „Was wir nicht ausschließen können, ist kriminelle Energie“, sagt Vogel. „Das Beantragen einer Wahlkarte für eine Wählerin oder einen Wähler, ohne dass es sie oder er weiß, ist ein strafrechtlicher Tatbestand – das können wir nie ausschließen.“ Was man aber garantieren könne, „ist ein ordnungsgemäßer Vollzug in diesem Bereich“. Dass, wie unlängst ein Fall in Feldkirch, zwei Stimmzettel in ein Wahlkuvert gesteckt wurden, „ist rechtlich in Wahrheit irrelevant“. Immerhin hätten „die Gemeinden bei der Auszählung der Stimmen schrittweise vorzugehen“. Konkret muss geprüft werden, ob der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, ob eine Begründung vorliegt und die Identität mit dem Dokument glaubhaft ist.

Das zentrale Wählerregister werde dabei „eine riesige Erleichterung bringen“, ist Vogel im ORF Radio überzeugt. Denn, „damit wird es Fälle, wo Menschen unter 16 Jahren plötzlich wählen können, nicht mehr geben“. Und zwar nicht nur bei Bundes-, sondern auch bei allen anderen Wahlen.

Zusätzliche Kontrollen seitens des Innenministeriums werde es nicht geben, so Vogel, „das wäre auch kaum möglich“. Denn, die Wahlabteilung im Innenministerium „ist eine sehr kleine Abteilung, die organisatorisch dafür Vorkehrungen trifft, dass der Wahltag im Innenministerium am Sonntag gut abläuft und davor natürlich viele Schritte zu tun hat – da sind nicht einmal ein Dutzend Mitarbeiter und wäre technisch einfach nicht möglich“. Sehr wohl kontrolliert und beobachtet wird die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR): Vom 28. November bis in die Woche nach der Wahl wird eine kleine vierköpfige Wahlbeobachtungskommission nach Österreich entsandt.

>>> Mathias Vogel im Ö1-"Morgenjournal"

(Red.)

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