Gesetzlicher Schuldenschnitt tritt in zwei Wochen in Kraft. Auch die Weltbank ist betroffen.
Wien. So schnell kann es gehen: Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und Gegenzeichnung des Bundeskanzlers ist das umstrittene Hypo-Sondergesetz seit Donnerstag offiziell kundgetan. Nun hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) zwei Wochen Zeit, die in Arbeit befindliche Umsetzungsverordnung zu erlassen.
Auf dem Verordnungsweg werden die vom Schuldenschnitt, der Mitte August anläuft, erfassten Anleihen benannt. Sie werden für erloschen erklärt. Dann darf von den Gegnern – also in erster Linie vom Schnitt betroffene Parteien – Beschwerde eingebracht werden. Zwar können Anleiheinvestoren auf die Herausgabe von Geldern erst klagen, wenn die jeweilige Bond-Tranche fällig ist. Verfassungs- und Feststellungsklagen sind aber schon früher möglich.
Neben der BayernLB trifft der gesetzlich verordnete Schuldenschnitt auch internationale Fonds und österreichische Lebensversicherungen. Die Fondsgesellschaft DWS, eine Tochter der Deutschen Bank, soll mit 200 Millionen Euro betroffen sein. Die heimischen Lebensversicherungen VIG und Uniqa halten jeweils Anleihen von rund 50 Millionen Euro. Alle haben bereits Klagen angekündigt.
Ein Sonderfall ist die Weltbank, die über ihre Investmenttochter IBRD 150 Millionen Euro hält. Sie wird vor Gericht auf ihren rechtlichen Sonderstatus verweisen und sich damit wohl durchsetzen.
Kritik übte der deutsche Fondsverband BVI: Der Schuldenschnitt werde rechtlich nicht halten und bringe erhebliche finanzielle Risken für die österreichische Finanzwirtschaft. (maf/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2014)