Fremdenrecht wird deutlich verschärft

Mehr Schubhaft, weniger Folgeanträge, DNA-Analysen und Röntgen: Die Novelle zum Fremdenrechtsgesetz soll mit Jänner 2010 in Kraft treten.

SALZBURG (pri). Die Bundesregierung hat sich Montagnachmittag bei ihrer Klausur in Salzburg auf das Fremdenrechtsänderungsgesetz verständigt. Damit sollen „rasche Entscheidungen“ ermöglicht, dem Missbrauch „der Kampf angesagt“ und „konsequente Abschiebungen ermöglicht“ werden, sagte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) bei der Präsentation. Was im Klartext bedeutet, dass das Fremdenrecht deutlich verschärft wird. Denn trotz vieler Bedenken im Begutachtungsverfahren wurde der ursprüngliche Entwurf der Ministerin nur unwesentlich verändert.

Was wird sich also ändern? Es wird mehr Schubhäftlinge in Österreich geben, und Folgeanträge werden eingebremst. Mit DNA-Analysen dürfen Familienbeziehungen ergründet, mittels radiologischer Untersuchungen das Alter festgestellt werden. Vor allem Letzteres war in der Begutachtung besonders umstritten gewesen, Ärztekammer und Gesundheitsministerium hatten herbe Kritik geäußert. Verteidigungsminister Norbert Darabos, Hauptverhandler der SPÖ, versuchte, die Bedenken auszuräumen: Ein derartiges Röntgen an Schulter oder Handwurzel bringe nicht mehr Strahlenbelastung als eine Passagierkontrolle am Flughafen.

Anlass: Die Dublin-Fälle

Der wesentlichste Punkt in der Gesetzesnovelle bezieht sich aber auf die Schubhaft, die ab 2010 de facto bei allen Personen angewendet werden soll, für deren Verfahren ein anderer Staats zuständig ist (es geht um die so genannten Dublin-Fälle). An sich war die Möglichkeit auch bisher schon gegeben, aber in Zukunft wird die Fremdenpolizei explizit aufgefordert, Schubhaft zu verhängen – es sei denn, subjektive Gründe sprechen dagegen.

Der zweite Schwerpunkt betrifft die Folgeanträge – also jene Ansuchen, die dazu dienen, die drohende Abschiebung mit einem weiteren Antrag zumindest zu verzögern. Sie werden zwar auch weiterhin zugelassen, allerdings wird dem Bundesasylamt die Möglichkeit eingeräumt, die aufschiebende Wirkung aufzuheben, wenn der Asylgerichtshof als zweite Instanz seine Zustimmung erteilt. Der Abschiebeschutz wird noch weiter eingeschränkt, wenn der Folgeantrag innerhalb von 18 Tagen vor der Abschiebung eingebracht wird. Sie wird nur dann gestoppt, wenn subjektive Gründe dagegen sprechen.

Wird der Antrag innerhalb von zwei Tagen vor der planmäßigen Abschiebung eingebracht, darf der Betroffene nur dann in Österreich bleiben, wenn im Land, in das er abgeschoben werden soll, besondere Ereignisse auftreten. Etwa: Bürgerkrieg. Persönliche Umstände werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Novelle schränkt auch die Bewegungsfreiheit im Zulassungsverfahren ein. Asylwerber dürfen sich künftig – und zwar unbefristet – nur mehr in einem politischen Bezirk aufhalten. Das Paket wird morgen den Ministerrat und im Oktober den Nationalrat passieren. Mit Jänner soll es in Kraft treten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2009)

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