FPÖ Salzburg siegt in Streit um Parteienförderung

Karl Schnell
Karl SchnellAPA/BARBARA GINDL
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Der Verfassungsgerichtshof hat im Streit zwischen Karl Schnell und der Salzburger FPÖ ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts gekippt.

Im Streit um die Parteienförderung mit der im Juni 2015 gegründeten "Freien Partei Salzburg" (FPS) von Langzeit-Obmann Karl Schnell hat die FPÖ Salzburg nun einen entscheidenden Erfolg verbucht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte mit Spruch vom 13. Oktober ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts, wonach die fünf FPS-Abgeordneten die Förderung vom Land zurecht erhalten haben.

Es geht dabei um viel Geld. Für das Jahr 2016 wurden der FPS mit ihren fünf Landtagsabgeordneten per Bescheid der Landesregierung 760.000 Euro gewährt. Der Betrag setzt sich laut dem Salzburger Parteienförderungsgesetz aus einem Sockelbetrag für die Partei (114.953 Euro) und einem zusätzlichen Betrag für jeden einzelnen Abgeordneten (je 128.847 Euro) zusammen. Die einzige verbliebene FPÖ-Mandatarin musste sich mit einem Sockel- und einem Steigerungsbetrag zufriedengeben. Begründung: Die anderen Abgeordneten seien nicht mehr Mitglieder der FPÖ. Dagegen legte die FPÖ Beschwerde ein.

Mit Erfolg: Denn für den VfGH bestehe laut dem Urteil kein Zweifel, dass die Gewährung der Parteienförderung auf das Ergebnis der jeweiligen Landtagswahl und nicht auf die Zahl der Abgeordneten, die dieser Partei tatsächlich noch angehören, abzielt. Bei der Landtagswahl 2013 habe die FPÖ sechs Mandate erzielt, damit stehe der Partei auch der Steigerungsbetrag für sechs Mandate zu - auch wenn fünf Abgeordnete der Partei mittlerweile nicht mehr angehören, weil sie ausgeschlossen wurden oder ausgetreten sind.

"Schallende Ohrfeige" für Landesverwaltungsgericht

Das Landesverwaltungsgericht habe bei seinem Urteil den ausdrücklichen Wortlaut des Parteienförderungsgesetzes unberücksichtigt lassen und damit die Rechtslage in einem wesentlichen Punkt "grundlegend verkannt", so der VfGH. Oder wie FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Hochwimmer sagte: "Das Höchstgericht hat dem Landesverwaltungsgericht für seine Fehlentscheidung eine schallende Ohrfeige verpasst."

Die Wahrscheinlichkeit, das Geld von der FPS zurückzubekommen, sei seiner Ansicht nach allerdings gering, sagte Hochwimmer. "Die Beträge werden wohl nicht mehr rückforderbar sein. Dass die Behörde den bereits rechtskräftigen Bescheid an die FPS abändert, halte ich wegen der strenger Bestimmungen für unwahrscheinlich." Der Bescheid an die FPÖ müsse allerdings saniert werden. "Für den falschen Spruch des Landesverwaltungsgerichts wird damit letztlich der Steuerzahler aufkommen müssen." Karl Schnell könne das Geld aus moralischen Gründen zurückzahlen, meinte Hochwimmer. "Daran glaube ich aber nicht. Fest steht aber: Für 2017 wird die FPS null Euro Parteienförderung erhalten."

(APA)

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