Analyse: Wichtige Wahlen bleiben für Ausländer tabu

Analyse Wichtige Wahlen bleiben
Analyse Wichtige Wahlen bleiben(c) Fabry
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Alle Ausländer sollen in Wien auf Bezirksebene wählen und kandidieren dürfen. Diesen Wunsch hatte die Wiener Stadtregierung, doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) machte den Plan zunichte.

Wien. Alle Ausländer sollen in Wien auf Bezirksebene wählen und kandidieren dürfen. Diesen Wunsch hatte die Wiener Stadtregierung, doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) machte den Plan zunichte. Die Höchstrichter urteilten im Jahr 2004, dass ein derartiges Wahlrecht der Bundesverfassung widerspreche. Diese lege die Grundzüge für die Urnengänge fest. Und zu diesen Grundzügen gehöre es auch, dass das Wahlrecht nur Staatsbürgern zukommt.

Der von der Wiener SPÖ entworfene Plan für ein Ausländerwahlrecht war der bisherige Höhepunkt in der Debatte um demokratische Rechte für Migranten. Der Vorstoß der SPÖ mag nicht von ungefähr gekommen sein, hat sie doch eine traditionell große Wählerschaft unter Zuwanderern. Wahrscheinlich auch deswegen waren ÖVP und FPÖ vor den VfGH gezogen und hatten das Gesetz zu Fall gebracht. Abseits aller politischer Fragen hängt die Latte für ein Ausländerwahlrecht nach dem Urteil des Höchstgerichts nun sehr hoch. Notwendig dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und wohl auch noch eine Volksabstimmung. Diese muss abgehalten werden, wenn es zu einer besonders gewichtigen Änderung in der Verfassung kommt, und eine solche dürfte die Einführung eines Ausländerwahlrechts sein.

Leichter haben es Migranten, die aus EU-Staaten stammen. Das EU-Recht ermöglicht ihnen die Teilnahme an Gemeinderatswahlen und Europawahlen in Österreich. Ja, sie dürfen sogar für den Gemeinderat kandidieren oder ins EU-Parlament als österreichische Vertreter einziehen. Tabu bleibt aber der Wiener Gemeinderat. Dieser fungiert nämlich auch als Landtag und kann daher (im Gegensatz zu einem Gemeinderat) Gesetze verabschieden. Und ein gesetzgebendes Organ darf nur von Österreichern gewählt werden, so will es die Verfassung.

Zwar wagten die Grünen erst kürzlich einen Vorstoß, um EU-Ausländern ein Wahlrecht zum Wiener Gemeinderat zu ermöglichen. Ohne Änderung der Bundesverfassung (samt Volksabstimmung) sei dies aber gar nicht möglich, hieß es prompt aus der Wahlabteilung im Innenministerium. Den EU-Bürgern in Wien bleibt ein kleiner Trost: Im Gegensatz zu sonstigen Ausländern dürfen sie immerhin die Bezirksvertretung wählen und sich dafür auch als Kandidat engagieren.

AK: Streit um Türken löste Debatte aus

Einen leichteren Stand haben Ausländer bei den Interessenvertretungen: Seit 2006 sei bei Arbeiterkammerwahlen neben dem aktiven nun auch das passive Wahlrecht für Ausländer gesetzlich verbrieft, erklärt Astrid Bertalan von der AK Wien. Vorausgegangen war ein Streit um fünf türkische Kandidaten, denen 1999 die Kandidatur bei der Vorarlberger AK-Wahl untersagt wurde. Das war aber offensichtlich EU-rechtswidrig, weil die Türkei ein Assoziationsabkommen mit der EU eingegangen war. Kurz nach der Vorarlberger Affäre stellte die damalige Sozialministerin Lore Hostasch per Erlass klar, dass Bürger aus der EU und aus assoziierten Staaten bei AK-Wahlen kandidieren dürfen. Im Jahr 2006 sei das Recht zur Kandidatur per Gesetz auf alle Ausländer ausgeweitet worden, sagt Bertalan im Gespräch mit der „Presse“.

In mehreren Städten wie etwa in Graz dürfen Ausländer seit 1996 einen eigenen Migrantenbeirat wählen. In Linz werden die Mitglieder des Integrationsbeirats hingegen vom Bürgermeister ernannt. Gewerbetreibende Ausländer dürfen österreichweit bei Wirtschaftskammerwahlen votieren. Das Recht zur Kandidatur komme allen Bürgern aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) zu, berichtet Michael Wagner von der Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer. Überdies dürften auch Ausländer aus anderen Staaten bei WK-Wahlen kandidieren, wenn in ihren Heimatländern Österreicher dasselbe Recht haben, so Wagner. Studierende Ausländer besitzen kein Recht auf ein Antreten bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Dieses bleibt EWR-Bürgern vorbehalten, wenngleich die ÖH gegen diese Regelung mehrmals Sturm lief. Ihre Stimme abgeben dürfen aber alle studierenden Ausländer.

Nicht überliefert ist, ob Ausländer eher zu (den traditionell kaum besuchten) Studentenwahlen gehen als Österreicher. Auch über AK-Wahlen gebe es keine derartige Auswertung, erklärt Expertin Bertalan.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2010)

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