Verwaltungsgericht wehrt sich gegen Fekters Kritik

Clemens Jabloner, Verwaltungsgerichtshof  Foto: Clemens Fabry
Clemens Jabloner, Verwaltungsgerichtshof Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Nächste Runde in der Asyl-Debatte: Innenministerin Fekter wirft dem Verwaltungsgerichtshof "unverständliche Sorglosigkeit" vor. Gerichtshof-Präsident Jabloner weist das zurück.

In der Debatte um Abschiebungen schieben sich Politiker, Behörden und Gerichte derzeit gegenseitig den schwarzen Peter zu. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, hat sich am Dienstag gegen die jüngste Kritik von VP-Innenministerin Fekter gewehrt.

Fekter hatte am Montag gesagt, die Vorgangsweise des Verwaltungsgerichtshofes bereite ihr "große Sorgen". Dieser habe im Fall der kosovarischen Familie Komani "in unverständlicher Sorglosigkeit" einerseits die aufschiebende Wirkung zuerkannt und sich dann für die weitere Prüfung vier und mehr Jahre Zeit gelassen.

Ja, der Verwaltungsgerichtshof habe lange gebraucht, sagte Jabloner dazu im "Ö1-Morgenjournal". Das liege aber an der Vielzahl der Verfahren und an der komplexen Gesetzeslage. Jabloner ortet politische Motive für Fekters Kritik: "Ich sehe darin den Versuch, in einer schwierigen politischen Situation den Verwaltungsgerichtshof in die Verantwortung zu bringen."

Zur aufschiebenden Wirkung der Asylbeschwerden betonte Jabloner, diese sei im Verwaltungsgerichtshof-Gesetz genau geregelt: "Die Entscheidungen waren gesetzmäßig." Bei der Entscheidung über eine aufschiebende Wirkung werde nicht darauf Rücksicht genommen, wie wahrscheinlich es sei, dass der Betreffende am Ende Asyl erhalte.

Bundesamt für Asyl und Migration beschlossen

Indes wurde am Dienstag im Ministerrat die Errichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration beschlossen. Mit diesem von der SPÖ geforderten Projekt sollen die Zuwanderer betreffenden Agenden von derzeit 113 Stellen (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bundespolizeidirektionen, Bundesasylamt) gebündelt werden. Das BAM soll bis spätestens 2013 seine Arbeit aufnehmen.

Zur Umsetzung wird eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbindung des Bundeskanzleramtes eingerichtet. Ins Parlament soll die Materie kommendes Jahr kommen.

(Red.)

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