Mit den Stimmen der Koalition wurde die Straßenverkehrsordnung abgeändert. Kritik kam von der Opposition. Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen künftig beim Radfahren einen Helm tragen.
Kinder bis zum zwölften Lebensjahr müssen künftig einen Helm tragen, wenn sie Radfahren gehen. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung hat der Nationalrat am Donnerstagabend beschlossen.
Verstöße gegen die Helmpflicht stellen keine Verwaltungsübertretung dar und werden daher nicht geahndet.
Zustimmung kam nur von der Koalition. Die Grünen machten sich für eine freiwillige Regelung stark, die Freiheitlichen fragten sich, wieso die Pflicht nicht auch für Erwachsene gelten solle.Das BZÖ sah Haftungsprobleme.
Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) verteidigte die Maßnahme mit der stark steigenden Anzahl an Kopfverletzungen von beim Radfahren gestürzten Kindern.
Neben der Helmpflicht in der Novelle enthalten ist unter anderem eine Neuregelung für Halte- und Parkverbote. Diese können statt durch Verkehrszeichen künftig auch durch gelbe Linien - durchgängig oder unterbrochen - angezeigt werden. Ziel ist die Eindämmung des Schilderwalds.
(APA)