Grasser-Akten: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Fortsetzung des Korruptions-Untersuchungsausschusses mit Zeugenbefragungen
Fortsetzung des Korruptions-Untersuchungsausschusses mit Zeugenbefragungen(c) dapd (Hans Punz)
  • Drucken

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will die Unterlagen zur Causa Buwog nicht zurückgeben - sie benötige sie für ihre Ermittlungen. Der Oberste Gerichtshof soll in dem Aktenstreit entscheiden.

In der Buwog-Affäre rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser schaltet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Nachdem das Oberlandesgericht die Hausdurchsuchung bei Grassers Steuerberater für unzulässig erklärt und die Rückgabe aller Unterlagen verordnet hat, soll der OGH ein endgültiges Urteil in der Affäre fällen.

Im Mai 2011 wurden bei Grasser und bei seinem Steuerberater Hausdurchsuchungen durchgeführt und Akten beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht Wien hatte im Februar 2012 einen Zugriff auf die beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen allgemein für unzulässig erklärt. Die WKStA ist mit diesem Entscheid des OLG Wien nicht einverstanden und regte nun die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an. Sie fordert einen Zugriff auf die bei Grassers Steuerprüfer beschlagnahmten Akten, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen.

Tatwaffen und Buchhaltungsunterlagen

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Ulrich, erklärt diesen Schritt so: "Es wäre, stark überspitzt, auch kaum verständlich, wenn etwa die Tatwaffe durch bloße Übergabe an den Berufsgeheimnisträger vor ihrer Verwertung im Ermittlungsverfahren immunisiert werden könnte und dadurch den staatsanwaltlichen Erhebungen entzogen werden könnte", sagte er im Ö1-"Mittagsjournal" am Donnerstag.

Dass etwa Notizen über persönliche Gespräche Berufsgeheimnisträgern mit ihren Klienten geschützt sind, sei unbestritten, sagt Ulrich in dem Interview. Aber "andere Gegenstände oder Beweismittel, die bereits vor einer Übergabe an diesen Berufsgeheimnisträger bestanden haben wie etwa Buchhaltungsunterlagen, unterliegen jedoch nach Rechtsauffassung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft diesem Umgehungsverbot nicht."

Von den Hausdurchsuchungen war der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Haunold betroffen, der bei Deloitte in Wien tätig ist. Haunold hat laut Medienberichten Grasser bei seiner Stiftungskonstruktion in Liechtenstein beraten. Haunold wollte sich am Donnerstag nicht zu seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit Grasser äußern, das unterliege dem Berufsgeheimnis. Nach dem Entscheid des OLG Wien vom Februar habe er die Rückforderung der bei ihm im Mai 2011 beschlagnahmten Unterlagen und Computer beim Landesgericht Wien gefordert. Dies sei abgelehnt worden. Gegen die Nichtausfolgung der Akten habe er Einspruch eingelegt, so Haunold. Zum neuen Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des OLG Wien zeigte sich Haunold zurückhaltend.

Grassers Anwalt bleibt gelassen

Rechtsanwalt Manfred Ainedter sieht das Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft sehr gelassen. Die Unterlagen würden ohnehin nur Grassers bisherige Aussagen untermauern. Grasser weist alle Vorwürfe, er habe über sein Stiftungskonstrukt in Liechtenstein Steuern hinterzogen oder Geld aus der Provision bei der Buwog-Privatisierung genommen, entschieden zurück.

Causa Buwog

Im Jahr 2004 wurden die Buwog (Bauen und Wohnen GmbH) und vier weiterer Wohnbaugesellschaften des Bundes mit rund 62.000 Wohnungen an die Immofinanz verkauft. Von dieser erhielten der Lobbyist Peter Hochegger und der frühere FPÖ-Politiker Walter Meischberger - beides Vertraute von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser - eine Provision von fast zehn Millionen Euro für „Vermittlungstätigkeiten". Der Verdacht: Sie könnten Insiderinformationen von Grasser bekommen und an die Immofinanz weitergegeben haben. Grasser weist dies vehement zurück.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.