Nach einem Cyber-Fraud klagt die börsenotierte FACC zwei frühere Vorstände auf Millionen. Der Vorwurf: Die beiden hätten ihre Überwachungspflichten verletzt. Warum nicht auch der amtierende Chef und der Aufsichtsratsvorsitzende zu Verantwortung gezogen werden, bleibt offen.
Wien. Der börsenotierte Flugzeugkomponentenhersteller FACC klagt zwei seiner ehemaligen Vorstände auf zehn Mio. Euro Schadenersatz. Sie hätten es verabsäumt, für die Einrichtung eines sogenannten Internen Kontrollsystems (IKS) zu sorgen und ihre Überwachungspflichten verletzt. So lauten die Vorwürfe des Unternehmens, die beide Beklagte vehement zurückweisen.
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2015 bis 13. Jänner 2016 ereignete sich bei der FACC ein sogenannter Fake-President-Fraud, der auf den ersten Blick einem Sketch aus der Sendung „Verstehen Sie Spaß?“ gleicht. Aber es handelte sich um keinen Scherz, als eine Mitarbeiterin der Finanzabteilung scheinbar von ihrem Vorgesetzten in vertraulichen Mails aufgefordert wurde, rund 54 Mio. Euro auf asiatische und slowakische Konten zu überweisen. Sie tat, wie ihr geheißen. Dass sie es auch allein tun konnte – schließlich handelte es sich hier nicht um die Überweisung von ein paar Euro – erboste nicht nur die Aktionäre maßlos. Im Februar 2016 schließlich wurde die Finanzchefin, Minfen Gu, mit sofortiger Wirkung vom Aufsichtsrat abberufen und im Mai 2016 der damalige Firmenchef, Walter Stephan. Der technische Vorstand, Robert Machtlinger, wurde nicht zur Verantwortung gezogen. Im Gegenteil, er beerbte Walther Stephan und ist seit 2016 Chef der FACC.