Schinkels siegt gegen Vienna

Schinkels siegt gegen Vienna
Schinkels siegt gegen Vienna(c) APA (Helmut Fohringer)
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Die Entlassung des Trainers war nicht gerechtfertigt, sagt der OGH. Ein zweiter Prozess folgt noch.

Wien/Aich. Nachdem der Fußballklub Vienna im August 2010 den erfolglosen Trainer Frenkie Schinkels beurlaubt hatte, folgte kurz darauf die Entlassung. Schinkels wurde vorgeworfen, einen rüden Ton gepflegt zu haben (so hatte er einmal sein Team als „dumme Mannschaft“ bezeichnet). Zudem störte die Vienna, dass Schinkels in seiner Freizeit eine Jugendmannschaft des Vienna-Rivalen St. Pölten trainierte, in der Schinkels' Sohn spielte. Und schlussendlich gab Schinkels nach seiner Beurlaubung ein Zeitungsinterview. Obwohl ihm dies untersagt worden sei, so die Vienna.

Aber rechtfertigen die Vorwürfe eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit? Oder wollte der Klub nur nicht mehr für den beurlaubten Trainer zahlen? Während das Landesgericht für die Vienna entschied, hielt das Oberlandesgericht Wien die Entlassung von Schinkels für nicht gerechtfertigt. Dieses Urteil bestätigte nun der Oberste Gerichtshof. Schinkels habe der Vienna keinen Schaden zufügen wollen, erklärten die Höchstrichter (9 Ob A 73/13w). Das gelte auch für das letzte, weisungswidrig gegebene Interview. In diesem hatte Schinkels erklärt: „Es gibt Vereine, die investieren 80 Millionen und verlieren trotzdem. Und es gibt die Vienna, die investiert null Euro und es ist auch Feuer auf dem Dach.“ Laut dem rechtskräftigen Urteil hat Schinkels mit dem Interview niemanden beleidigt, es liege daher keine Vertrauensunwürdigkeit vor. Die Vienna muss nun dem Trainer, dessen Vertrag bis Mai 2011 lief, 32.600 Euro nachzahlen.

Ist auch zweiter Vertrag gültig?

Ein zweiter Prozess folgt noch: Darin geht es um die Frage, ob auch ein lukrativer Zusatzvertrag, den Schinkels nicht mit dem Klub, sondern mit dessen Präsidenten persönlich schloss, gültig ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.08.2013)

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