Zehe verletzt, Bein verloren: versichert

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Aus einer kleinen Fußballverletzung entwickelte sich bei einem Mann eine seltene Wundinfektion. Er verlor sein Bein. Die Unfallversicherung muss dafür zahlen.

Wien. Auch wenn aus einer bloß geringfügigen Verletzung eine unüblich grobe entsteht, muss die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Ein Mann hatte Hallenfußball gespielt. Dabei traf er in einer Aktion mit dem linken Fuß statt des Balles eine Sprossenwand. Der Mann zog sich eine leichte Verletzung zu: Ein Teil des Zehennagels war abgerissen, und es kam zu einem blutigen Nagelbett. In weiterer Folge aber entstand eine seltene, lebensgefährliche Wundinfektion. Um den Mann zu retten, musste ihm das linke Bein oberhalb des Kniegelenks amputiert werden.

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