Richter begrenzen erstmals Serienstrafen der Behörden

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Der Verwaltungsgerichtshof lässt eine einzige Strafe für 31 verbotene Mails genügen, die ein Unternehmen über Monate verschickte. Das in der Wirtschaft angefeindete Kumulationsprinzip bekommt damit Lücken.

Wien. Was diese Koalition möglicherweise nicht mehr schafft, erledigen jetzt die Gerichte. Wenigstens zum Teil: Das Bundesverwaltungsgericht und, in höchster Instanz, der Verwaltungsgerichtshof schlagen eine Bresche ins Kumulationsprinzip, nach dem im Verwaltungsstrafrecht eine Reihe gleichartiger Delikte zu einer ebenso langen Reihe von Strafen führen soll. Den Anlass für die Wende in der Judikatur gab ein Unternehmen in Wien, das Direktwerbung per E-Mail betrieben hatte. Die Empfängerin hatte nie in die Zusendung von Werbemails eingewilligt; also waren diese verboten (§ 107 Telekommunikationsgesetz, TKG). Genau 31 Mails, die von 13. Jänner 2015, 15.49 Uhr bis 11. März 2015, 07:21 Uhr verschickt wurden, sind genau dokumentiert: Grund genug für das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland, gegen den Geschäftsführer eine Geldstrafe von 500 Euro zu verhängen – pro Mail, wohlgemerkt. Macht in Summe 15.500 Euro.

Höchststrafe 37.000 Euro

Die Höchststrafe für verbotene E-Mails beträgt 37.000 Euro; mit 500 Euro pro Mail hat sich das Fernmeldebüro also am unteren Rand gehalten. Es ging von einem fahrlässigen Verhalten aus, was wesentlich zur mehrmaligen Bestrafung beitrug: Denn nur wenn der Täter einen Gesamtvorsatz entwickelt hätte, wäre an ein fortgesetztes Delikt mir nur einer Strafe zu denken gewesen.

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