Ein Mieter hatte gegen den Schriftzug auf einem Hausfenster protestiert.
Wien. Er und sein Sohn seien dem Verdacht ausgesetzt, sie würden einem einschlägigen Gewerbe nachgehen oder zumindest als Freier beteiligt sein. Das fürchtete ein Mieter in Wien. Grund dafür sei die Gestaltung anderer Fenster in dem Haus, die mit dem Schriftzug „Gay“ (englisch für homosexuell) versehen wurden. Der Mann verlangte von seinem Vermieter vor Gericht Abhilfe.
Die Gestaltung der Fenster durch andere Hausbewohner erwecke den Eindruck, es handle sich um einen homosexuellen Bordellbetrieb, klagte der Mann. Ursprünglich hatte er vor Gericht auch gefordert, dass die Beleuchtung der Fenster unterlassen werden soll. Nachdem der Unterlassungsklage in diesem Punkt mangels Wiederholungsgefahr nicht stattgegeben worden war, konzentrierte sich der Rechtsstreit am Ende auf die Entfernung des Schriftzugs „Gay“ von den Fenstern.