Hund darf auch teuer geheilt werden

Nicht immer ist ein Hund von so hoher Abstammung.
Nicht immer ist ein Hund von so hoher Abstammung. (c) REUTERS (Keith Bedford)
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Ein Mann kaufte einen Welpen, der nicht vom versprochenen Vatertier abstammte. Er war krank und musste um das Achtfache des Kaufpreises geheilt werden. Haftet der Verkäufer?

Wien. Irgendetwas stimmte nicht mit dem Labrador-Retriever-Welpen namens Aron vom Föhrenwald. Denn das Tier humpelte auffällig. Erst wurde eine Krankheit des teuer gekauften Tieres diagnostiziert, die hohe Behandlungskosten verursachte. Dann stellte sich heraus, dass der Welpe gar nicht von einem in der Ahnentafel als „Weltsieger“ und „Europasieger“ angepriesenen Vaterhund gezeugt worden war. Doch wie löst man diese Probleme nun schadenersatzrechtlich?

Über ein Zeitungsinserat war ein Mann auf einen Züchter aufmerksam geworden, der seine Tiere bewarb. Dem Mann gefiel ein Tier besonders, er kaufte es um 850 Euro. Die Ahnentafel, die ihm der Züchter zeigte, versprach ja auch nur Gutes. Nicht nur, dass der Vater des Hundes sich mit schönen Titeln schmücken durfte. Auch wurde dem Käufer garantiert, dass beide Elterntiere frei von Hüftgelenks- und Ellenbogendysplasie seien. Ein wichtiger Umstand für den Mann, da er annahm, dass dann auch bei seinem Welpen keine genetische Veranlagung zu diesen Krankheiten bestehe sollte.

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