Paketversand der Post unfreiwillig gratis?

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Die Asfinag hat für Verwunderung gesorgt, weil sie die Online-Vignette erst 18 Tage ab dem Kauf gelten lässt. Die Post lässt bei ihrer Online-Paketmarke weniger Vorsicht walten.

Wien. „Jetzt Online-Kunde werden – und nächstes Packerl gratis versenden.“ Dieses Angebot, mit dem die Post zurzeit im Internet wirbt, erfährt möglicherweise eine unfreiwillige Ausdehnung. Grund ist jenes Rücktrittsrecht bei Online-Verträgen, das den Autobahnbetreiber Asfinag veranlasst hat, seine neuerdings angebotene Online-Vignette erst 18 Tage ab dem Kauf gelten zu lassen. Während die Asfinag die 14-tägige Rücktrittsfrist (plus Sicherheitspolster) abwartet, bevor sie leistet, schließt die Post das gleiche Rücktrittsrecht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Paketmarke aus – auf eine Weise, die nach Experteneinschätzung angreifbar ist.

Die Paketmarke kann man zu Hause erstellen, um das Porto im Voraus zu zahlen. Dieses richtet sich nach den Abmessungen und dem Bestimmungsland. Man braucht nur seine eigenen Koordinaten einzugeben, ferner den Adressaten, dann zu bezahlen und schließlich eine mit diesen Angaben und einem Barcode versehene Datei auszudrucken und aufs Paket zu kleben (um dieses sodann etwa über eine Versandbox aufzugeben).

Weil der Kauf der Marke nicht in einem Geschäftslokal der Post erfolgt, sondern online, muss das Unternehmen das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) beachten. Dieses sieht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Konsumenten vor – und eine Reihe von Informationspflichten des Unternehmers, auch und besonders das Rücktrittsrecht betreffend.

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