Grundbuchsgebühr könnte vor EU-Höchstgericht fallen

Die Presse/Clemens Fabry
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Der Preis von Eintragungen im Grundbuch hängt – im Gegensatz zum Aufwand – vom Wert des Grundstücks ab. Die Gebühr könnte EU-widrig geregelt sein, meint EuGH-Richterin Berger.

Wien. Als die österreichischen Notare neulich ihre Wünsche an die kommende Regierung präsentierten, war einer ihrer Punkte eine Reduktion der Grundbuchsgebühren. Diese stünden oft in keinem Verhältnis zu den Leistungen des Gerichts, eine Herabsetzung oder Deckelung könne Bürger und Unternehmen essenziell entlasten, sagten die Notare. Sie sind mit ihrer Einschätzung nicht allein: Bedenken gegen die jetzige Form der Grundbuchsgebühren kommt jetzt auch von überraschender, nämlich europarechtlicher, Seite.

Geäußert wurden diese Bedenken von keiner Geringeren als der österreichischen Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Maria Berger. Sie wundere sich, warum die Grundbuchsgebühren noch nicht vor dem EuGH in Luxemburg thematisiert worden seien, sagte Berger kürzlich beim diesjährigen Richtertag in Wien. Der war dem Anliegen gewidmet, den Rechtsstaat abzusichern, kreiste aber immer wieder um die Gerichtsgebühren. Berger meinte, anhand eines grenzüberschreitenden Falles könnte beim Gerichtshof in Luxemburg die Vereinbarkeit der Grundbuchsgebühr mit dem EU-Recht in Frage gestellt werden. Die Eintragung ins Grundbuch kostet immer 1,1 Prozent des Werts der Immobilie oder des Grundstücks; eine Deckelung gibt es nicht.

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