VfGH-Entscheid "ist eigentlich ein Skandal"

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Höchstgericht hätte Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz EuGH vorlegen sollen.

Wien. Massive Kritik am Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Zusammenhang mit dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt jetzt von Expertenseite. Wie berichtet, hatte der Gerichtshof die Bestimmungen über die drakonischen Folgen mangelhafter Rücktrittsbelehrungen bei bestimmten Verträgen zu prüfen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen worden sind. Entgegen der Erwartung vieler Experten hat der VfGH (wie berichtet) sie weder selbst aufgehoben noch dem Gerichtshof der EU vorgelegt.

Leistung ohne Entgelt

Dass der VfGH den Fall nicht vor den EuGH gebracht hat, „ist eigentlich ein Skandal“, sagte Brigitta Zöchling-Jud, Professorin am Institut für Zivilrecht der Uni Wien, vorige Woche bei einer Informationsveranstaltung der Wirtschaftskammer Österreich. Kunden können von Verträgen, die dem FAGG unterliegen, innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Unterlässt der Unternehmer es, sie darauf hinzuweisen, verlängert sich das Rücktrittsrecht um ein Jahr. Tritt der Kunde zurück, gerät der Unternehmer ohne Rücktrittsbelehrung in eine drastisch schlechtere Position als mit einer solchen. Beim Kaufvertrag haftet der Kunde „in keinem Fall für den Wertverlust“, der an der zurückzusendenden Ware entstanden sein mag. Für bereits erbrachte Dienstleistungen – theoretisch auch eine Wohnungssanierung – braucht der Kunde gar nichts zu zahlen. „Man muss noch einmal überdenken, ob das eine angemessene Sanktion ist“, findet Zöchling-Jud.

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