Hof weg bei Scheidung? Klausel o.k.

Der Hof sollte rechtlich abgesichert der Familie erhalten bleiben.
Der Hof sollte rechtlich abgesichert der Familie erhalten bleiben.(c) Clemens Fabry
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Eine Frau erhielt von ihren Schwiegereltern eine Liegenschaft. Doch sollte sie sich je scheiden lassen, verliere sie diese wieder. Eine Klausel, die in Ordnung sei, meint der OGH.

Wien. Es ist eher ungewöhnlich, dass Kinder ihre Mutter klagen. So geschehen aber in einem aktuellen Fall, in dem der Nachwuchs forderte, dass die Mutter ihnen ihre landwirtschaftliche Liegenschaft überträgt. Denn sie habe durch die Scheidung vom Vater der Kinder das Eigentumsrecht an ebendieser verloren. Das sehe eine Vertragsklausel vor. Aber ist so eine Klausel überhaupt zulässig?

Diese Frage galt es, vor Gericht zu klären. Es war im Jahr 1992, als die Frau mit ihren damaligen Schwiegereltern zum Notar ging. Die Frau sollte laut dem Übergabevertrag die Liegenschaft erhalten. Im Gegenzug verpflichtete sie sich, die Schwiegereltern zu pflegen und den Haushalt zu führen. Sollte sie sich aber irgendwann vom Sohn der Schwiegereltern scheiden lassen, dann würde das Eigentum der Frau an der Liegenschaft an ihre beiden Kinder übergehen. Dies wurde im Notariatsakt festgehalten. Die Schwiegereltern wollten auf diese Weise sicherstellen, dass ihr Hab und Gut in der Familie bleibt.

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