Radfahr-Webseite darf nicht Karte von verbotenen Touren zeigen

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Themenbild: Radfahrer(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Homepage für Mountainbiker kann sich nicht damit rechtfertigen, dass es ein User war, der eine illegale Strecke vorschlug.

Wien. „Niemand empfindet ein Unrechtsbewusstsein, wenn er auf einer Forststraße oder einem Weg mit dem Fahrrad fährt.“ Sätze wie diese waren auf einer Homepage zu lesen, auf der Mountainbiker anderen Radlerfreunden Karten für Touren hinterlassen können. Aber ist der Betreiber der Seite verpflichtet, von Usern erstellte Streckenvorschläge zu löschen, wenn eine beschriebene Tour tatsächlich nicht legal befahren werden kann?

Eine Frage, die sich stellte, nachdem betroffene Grundstückseigentümer den Rechtsweg eingeschlagen hatten. Denn die Karte, die interessierte Biker auch per App auf ihr Handy laden konnten, sah eine Route vor, auf der das Fahrradfahren verboten ist. Dieser Hinweis wird auf der Strecke per Fahrverbotsschild, Absperrung und dem Hinweis „Radfahren verboten“ zum Ausdruck gebracht. Auf der Homepage war die Strecke aber als „leichte Rundtour gegen Uhrzeigersinn auf Forststraßen“ angepriesen worden.

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