Kampf dem Misstrauen gegen Sachverständige

Sachverständige spielen in Wirtschaftsstrafsachen (Bild: Buwog-Prozess) regelmäßig eine wichtige Rolle.
Sachverständige spielen in Wirtschaftsstrafsachen (Bild: Buwog-Prozess) regelmäßig eine wichtige Rolle.APA/ROLAND SCHLAGER
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Gerichtlich bestellte Sachverständige wie auch ihre privat beauftragten Kollegen stehen immer wieder in der Kritik. Die Reformvorhaben der Regierung deuten in eine gute Richtung; die Experten müssen aber auch das Ihre dazu beitragen.

Wien. Besonderes Fachwissen hat seit jeher in Alltag, Wirtschaft und Gesellschaft eine große Bedeutung. Die Justiz ist keine Ausnahme. Es sind Expertenmeinungen, die den Prozessausgang regelmäßig entscheidend determinieren. Der mit Amt und Würde ausgestattete Richter ist auf ihr spezielles Fachwissen angewiesen, diesem geradezu ausgeliefert und muss es oftmals mangels eigener Expertise ungeprüft übernehmen. Wohl deshalb werden staatsanwaltlich oder gerichtlich bestellte Sachverständige landläufig als „die heimlichen Richter“ tituliert.

In vielen großen Wirtschaftsstrafverfahren des letzten Jahrzehnts haben sich die Geister an einer möglichen Befangenheit des Sachverständigen des Ermittlungsverfahrens und dem als gänzlich empfundenen Ausschluss von Privatsachverständigen geschieden. Im Ermittlungsverfahren bestellte bis 31. Dezember 2014 ausschließlich die Staatsanwaltschaft den Sachverständigen. Für das daran anschließende Hauptverfahren normierte § 126 Abs 4 StPO aF, dass die Befangenheit des (in dieser Verfahrensphase) gerichtlich zu bestellenden Sachverständigen nicht bloß mit der Begründung geltend gemacht werden könne, dass dieser bereits im Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig gewesen sei und es ihm daher – quasi als Zeugen der Anklage – an Objektivität fehle.

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