Wohnen: Befristeter Mietvertrag durfte rückdatiert werden

Wohnungen dürfen auch wiederholt befristet vermietet werden
Wohnungen dürfen auch wiederholt befristet vermietet werdenDie Presse/Clemens Fabry
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Der Oberste Gerichtshof sieht kein Problem mit der Mindestbefristung, wenn der Vertrag erst schriftlich festgehalten wird, während der Mieter schon in der Wohnung ist.

Wien. Mieter sollen nicht allzu häufig übersiedeln müssen. Das ist der Grund, weshalb befristete Mietverträge gesetzlichen Beschränkungen unterliegen (Details s. unten). Aber wie viel Formalismus ist bei deren Anwendung angebracht? Der Oberste Gerichtshof (OGH) steigt hier auf die Bremse.

Es ging um eine seit Jahren und mehrfach befristet vermietete Wohnung. Als eine neue Eigentümerin die Wohnung erwarb und – im Sommer 2010 – das Ende der jüngsten Frist nahte, schlug sie der Mieterin einen Termin zur Verlängerung vor. „Das passt ja eh mit dem Mietvertrag“, bekam sie zur Antwort. Auch die Eigentümerin selbst meinte, der Vertrag lasse sich einfach mündlich um weitere drei Jahre verlängern. Folge: Der Endzeitpunkt verschob sich tatsächlich um drei Jahre, wenn auch von Gesetzes wegen.

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