Wegnutzung ohne Muskelkraft verboten

Mountaincarts: Ein Trend, der nicht auf jeder Strecke Platz hat.
Mountaincarts: Ein Trend, der nicht auf jeder Strecke Platz hat. (c) Clemens Fabry
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Wenn Räder auf einem Privatweg erlaubt sind, sind es Mountaincarts noch lange nicht.

Wien. Dass Radfahrer den eigentlich für die Landwirtschaft errichteten Bringungsweg nutzen, war für den Halter des Weges in Ordnung. Das hatte er mit dem örtlichen Tourismusverband so vereinbart. Dass die Strecke in weiterer Folge Teil einer Mountainbike-Route wurde, nahm der Wegehalter ebenfalls in Kauf. Doch dass hier nun auch noch Leute in Mountaincarts hinunter fuhren, das ging dem Freund der Berge zu weit. Aber kann sich der Wegehalter dagegen wehren?

Mountaincarts sind dreirädrige Gefährte, mit denen es ohne Tretvorrichtung oder Kettenantrieb bergab geht. Der Betreiber des Lifts auf den Berg vermietete an der Bergstation ebensolche Mountaincarts. Das habe er zu unterlassen, forderte der Wegehalter vor Gericht.

Das Bezirksgericht Reutte aber fand nichts dabei, wenn die Mountaincarts den Weg bergab fahren. Das Landesgericht Innsbruck untersagte es hingegen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) betrachtete noch einmal den Vertrag, den der Wegehalter mit dem Tourismusverband geschlossen hatte. Und dort war nur davon die Rede, dass der Weg für durch Muskelkraft bewegte Fahrräder freigegeben werde. Mountaincarts aber seien bloß zum Bergabfahren bestimmt, während Radfahrer und Mountainbiker sich durch Muskelkraft auch bergauf bewegen können.

Der Sinn des Vertrages sei es gewesen, dass die Allgemeinheit Zugang zu einer Radstrecke habe. Nicht aber, dass der Weg kommerziell durch Anbieter anderer „Fun- oder Trendsportarten genutzt“ werden, betonte der OGH (10 Ob 74/17f). Mit der Vermietung der Mountaincarts am Berg ist somit nun Schluss. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2018)

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