Ein Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien wollte seiner Lebensgefährtin helfen, im Fitnessstudio kündigen zu können. Seine Mails versah er mit der Dienstsignatur – laut Verwaltungsgerichtshof eine Dienstpflichtverletzung.
Wien. „Wollen Sie so den Konsumenten, Ihren Kunden gegenübertreten? Ich glaube nicht.“ So redete ein Richter des Verwaltungsgerichts Wien dem Betreiber eines Fitnessclubs und dem Chef von dessen Franchisezentrale per E-Mail ins Gewissen, den Verein für Konsumenteninformation in CC. Der Richter weiter: „Ein derartiges Verhalten ist schon als beleidigend, nicht bloß rechtlich und sachlich inkorrekt zu bezeichnen. Ich ersuche um Ihre Lösung.“ Darunter stand die Dienstsignatur des Richters, mit Namen, Funktion, Telefonnummer und Adresse. Und damit sollte dann der Richter selbst ein Problem bekommen.
Grund des Schreibens waren Schwierigkeiten der Lebensgefährtin des Richters, einen Vertrag mit dem Fitnessclub zu beenden, ohne dafür extra zahlen zu müssen. Anfangs leitete der Richter bloß Mails „im Auftrag“ seiner Freundin „in der Anlage“ dem Club weiter, für alle Fälle auch schon mit der offiziellen Signatur als Richter versehen.