Kleine Kinder retteten Wohnung für ganze Familie

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Symbolbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein zwei- und ein vierjähriges Kind waren entscheidend, dass die Familie die Wohnung der verstorbenen Oma übernehmen darf.

Wien. Stirbt ein Mieter, haben nahe Verwandte ein Recht, in den Mietvertrag einzutreten, wenn sie auch in der Wohnung gelebt haben. Bedingung dafür ist, dass bei ihnen ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Doch nur nahe Verwandte haben so ein Eintrittsrecht. Das führte nun in einem Fall dazu, dass geprüft werden musste, ob das Mietrecht einer verstorbenen Großmutter an eine zweijährige und eine vierjährige Enkelin weitergeben werden durfte.

In einen Mietvertrag eintreten dürfen der Ehepartner, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie und Geschwister des bisherigen Mieters. Der Sohn der verstorbenen Mieterin lebte aber aus beruflichen Gründen in Deutschland. Doch lebte in der Wiener Wohnung der verstorbenen Frau die Freundin und spätere Frau des Sohnes. Aber sie hat kein Eintrittsrecht. Die Frau hatte jedoch ihre zwei kleinen Kinder bei sich. Diese waren die Kinder des Sohnes der Mieterin und damit als Enkel grundsätzlich in den Mietvertrag eintrittsberechtigt.

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