Facebook: Öllinger muss Posting rascher löschen

Karl Öllinger saß bis November 2017 für die Grünen im Parlament.
Karl Öllinger saß bis November 2017 für die Grünen im Parlament.(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Substanziierte Hinweise auf illegale Inhalte verpflichten Betreiber von Facebook-Seiten, zu handeln, ohne eine konkrete Aufforderung des Betroffenen abzuwarten.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bekräftigt die Pflicht der Betreiber von Facebook-Seiten, rechtswidrige Kommentare Dritter nach entsprechenden Hinweisen zügig zu entfernen. Anlassfall waren im Facebook-Portal des grünen Ex-Abgeordneten Karl Öllinger verbreitete Kommentare politischer Sympathisanten, nachdem Öllinger zuvor einen Zeitungsartikel über einen Wiener Arzt geteilt und selbst kommentiert hatte. Dem Arzt soll wegen verspottender Behauptungen über einen Krebskranken die Ausübung seines Berufs untersagt worden sein.
Die Ausführungen des OGH haben schon aufgrund der Vielzahl von Facebook-Nutzern in Österreich weitreichende Bedeutung: Laut Statistik hatten im Jahr 2017 von mehr als acht Millionen Österreichern 3,7 Millionen einen aktiven Facebook-Account. Es ist zwar kein Geheimnis, aber immer noch unter der notwendigen Wahrnehmungsgrenze der Betroffenen, dass der Inhaber einer Facebook-Seite durch die aktive inhaltliche Gestaltung seines Portals als Medieninhaber im Sinn des Mediengesetzes gilt und ihn daher alle an diese Eigenschaft anknüpfenden gesetzlichen Verpflichtungen treffen.

Entschädigung bis 50.000 Euro

Dazu zählt unter anderem die Gefahr, zu einer Entschädigung verurteilt zu werden, wenn im betriebenen Medium etwa der objektive Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beschimpfung hergestellt oder die Unschuldsvermutung verletzt wird. Die Höhe der Entschädigung (bis zu 50.000 Euro in besonders schweren Fällen übler Nachrede) ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung festzusetzen. Hinzu kommt die Pflicht, die Verurteilung mittels Urteilsveröffentlichung auf der eigenen Facebook-Seite bekannt zu machen.

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