Höchstgericht spricht „Wunderheiler“ frei

Heilung durch Handauflegen?
Heilung durch Handauflegen?(c) APA/dpa-Zentralbild
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Nach zwei Chemotherapien wollte ein Reiki-Lehrer „Energie“ auf eine Krebskranke übertragen, ehe diese an ihrem Leiden verstarb. Seine Intervention ließ jede Rationalität vermissen– was ihn vor einer Strafe bewahrte.

Wien. „Das kriegen wir schon hin.“ Obwohl eine Krebskranke bereits zwei Chemotherapien hinter sich hatte und eine dritte noch vor sich, wollte ein Esoteriker ihr Mut machen: Der Mann, in Reiki bis zum Grad des Lehrers ausgebildet und nach eigenen Angaben „Wunder-“ bzw. „Geistheiler“, wollte der Frau Energie spenden und ihren Körper zur Selbstheilung anregen. Weder die – von der Frau vorzeitig abgebrochene – schulmedizinische Behandlung noch das Beten samt Auflegen der Hände konnten sie retten. Was jedoch blieb, war die Frage, ob der Wunderheiler eine – wenn auch erfolglose – Tätigkeit ausgeübt hat, die Ärzten vorbehalten ist.

Der Mann sprach ausführlich mit der Kranken, dann musste sie sich mit dem Rücken und mit dem Bauch auf eine Liege legen. Der Reiki-Lehrer fuhr, beginnend bei den Füßen, mit seinen Händen über ihren Körper bis zum Kopf. Währenddessen betete er und erklärte er der Frau, ihr Energie zu spenden, auf dass sich ihr Körper selbst heilen möge. Dass er, der Reiki-Lehrer ohne ärztliche Ausbildung, selbst sie heilen würde, das hat er ihr offenbar nicht versprochen.

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