Verfassungsgerichtshof: Richterliche Unabhängigkeit verletzt

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Verfassungsgerichtshof(c) Clemens Fabry (Presse)
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Der Disziplinarausschuss am Verwaltungsgericht Wien war verfassungswidrig zu besetzen.

Wien. Nicht nur Polen hat ein Problem mit der richterlichen Unabhängigkeit, sondern auch Österreich – wenn auch ein subtileres als die Übernahme der Kontrolle über das komplette Justizsystem, zu der sich die polnische Regierung anschickt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Regelung über das Landesverwaltungsgericht Wien aufgehoben, die im Widerspruch zur Verfassung gestanden ist.

Das Problem verbarg sich in der Zusammensetzung des Disziplinarausschusses: Er besteht aus drei Mitgliedern, von denen bisher nur eines von der Vollversammlung des Gerichts zu wählen war. Die beiden anderen hatte der Präsident des Gerichts zu ernennen, davon eines aufgrund eines bindenden Vorschlags des Dienststellenausschusses (Personalvertretung). Für den VfGH war damit die richterliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet.

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