Einheitliche Richterausbildung wäre ein Irrweg

System am Verwaltungsgerichtshof diente als Orientierungshilfe.
System am Verwaltungsgerichtshof diente als Orientierungshilfe.(c) Clemens Fabry
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Die Art, wie Straf- und Zivilrichter ausgebildet werden, ist für die Verwaltungsgerichte ungeeignet.

St. Pölten. Im Gefolge eines äußerst umstrittenen Vorschlags für die Besetzung einer Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht mehrten sich die Stimmen, die für Verwaltungsrichter ein Ausbildungssystem analog der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit fordern. Zuletzt haben sich Irmgard Griss („Die Presse“, 22. September) und Franz Fiedler („Der Standard“, 17. September) dafür ausgesprochen.

Dass beide Personen ehemalige Justizrichter sind, ist wohl kein Zufall: Bereits bei Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz im Jahr 2014 gab es laute Stimmen, die dafür plädiert haben, die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Richtern zu besetzen, die in der Justiz ausgebildet wurden.

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