Replika-Porsche mit Altteilen gilt als Neuwagen

Ein paar alte Bestandteile, und seien es auch sehr wichtige, machen aus einem neu zusammengesetzten Replika-Fahrzeug noch keinen Oldtimer.
Ein paar alte Bestandteile, und seien es auch sehr wichtige, machen aus einem neu zusammengesetzten Replika-Fahrzeug noch keinen Oldtimer. (c) REUTERS (BENOIT TESSIER)
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Käufer muss für Autos aus Griechenland in Österreich Umsatzsteuer zahlen.

Wien. Ein paar alte Bestandteile, und seien es auch sehr wichtige, machen aus einem neu zusammengesetzten Replika-Fahrzeug noch keinen Oldtimer. Das musste der Käufer zweier Nachbaufahrzeuge des legendären Porsche 356 Speedster aus Griechenland zur Kenntnis nehmen. Die Folge ist, dass der Mann in Österreich 20 Prozent Umsatzsteuer zahlen muss.

Die Autos waren auf alten VW-Käfer-Fahrgestellen aufgebaut. Der Käufer, der sie zum privaten Gebrauch in Österreich anmeldete, betrachtete sie als restaurierte Oldtimer. Das Finanzamt schrieb ihm jedoch die Umsatzsteuer vor, wie sie bei der Einfuhr neuer Kfz aus einem anderen EU-Staat durch einen hier lebenden Nichtunternehmer vorgesehen ist.

Der Replika-Porsche-Fahrer blieb mit allen Rechtsmitteln erfolglos. Als neu gilt ein Kfz nur, wenn die erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt und das Auto nicht mehr als 6000 Kilometer bewegt wurde. Laut Verwaltungsgerichtshof (Ra 2017/ 15/0027) ist das aber anhand des neu angefertigten Autos zu berechnen und nicht anhand einzelner Bestandteile. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2018)

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