Wegen Zwangsheirat verurteilt

(c) REUTERS (Stefan Wermuth)
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Der OGH bestätigt erstmals einen Schuldspruch, die Strafhöhe ist noch offen.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erstmals eine Verurteilung wegen Zwangsheirat bestätigt: Indischstämmige Eltern mit österreichischen Pässen hatten versucht, ihre Tochter zur Eheschließung mit einem ihr weitgehend unbekannten Mann zu nötigen. Die Tochter weigerte sich und versuchte, sich das Leben zu nehmen. Der Schuldspruch gegen die Eltern ist mit dem OGH-Beschluss (11 Os 78/18g) endgültig, die Strafhöhe jedoch noch offen.

Die Eltern drohten der jungen Frau an, sie nicht mehr sehen und nicht mehr unterstützen zu wollen, sollte sie den Mann nicht heiraten. Wie das Landesgericht für Strafsachen Wien sah auch der OGH darin eine versuchte Nötigung zur Heirat durch „Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte“, wie sie seit Anfang 2016 in einer eigenen Strafbestimmung (§ 106a StGB) verboten ist. Der Umstand, dass die Tochter sich ihrem Schicksal ergeben habe und mit ihrem – von den Eltern – Auserwählten vor und nach der Verlobung bis zu deren Auflösung einvernehmlichen Sex gehabt haben soll, steht laut OGH der Annahme der Nötigung nicht entgegen.

Auch mit der Behauptung, die Eltern hätten freiwillig von ihrem Versuch abgelassen, konnten sich die beiden nicht durchsetzen: Denn sie konnten in keiner Weise darlegen, dass sie durch ausschließlich autonome Motive von ihrem Plan abgelassen hätten und nicht infolge des „schockierenden und drastischen Widerstands“ ihrer Tochter.

Der Schöffensenat des Straflandesgerichts hatte beide Eltern zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Über die dagegen erhobenen Berufungen muss jetzt das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2018)

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