Schmerzengeld

Grundwehrdiener schwer verletzt: Republik muss nicht zahlen

Der junge Mann war als Kraftfahrer für ein sogenanntes Faltstraßengerät eingeteilt worden.
Der junge Mann war als Kraftfahrer für ein sogenanntes Faltstraßengerät eingeteilt worden.(c) Bundesheer
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Ein 19-Jähriger kam bei Arbeiten in der Kaserne zu Schaden. Dafür habe das Heer nichts gekonnt, sagt der Oberste Gerichtshof.

Wien. Er bereitete mit seinen Kameraden den Tag der offenen Tür einer Kaserne vor. Doch im Zuge dieser Arbeiten verletzte sich ein 19-jähriger Grundwehrdiener schwer. Aber haftet deswegen die Republik für die Schäden? Eine Frage, die gerichtlich geklärt werden musste.

Der junge Mann war als Kraftfahrer für ein sogenanntes Faltstraßengerät eingeteilt worden. Dieses kann selbst fahren, und man kann mit ihm auf unwegsamem Gelände eine Faltstraße legen, damit andere Fahrzeuge diese nützen können. Sechs Tage war der Mann am Faltstraßengerät ausgebildet worden. Dabei wurde die Faltstraße wiederholt ausgelegt und eingezogen. Dem Grundwehrdiener wurde gesagt, worauf er achten müsse.

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