Schadenersatz für Sturz nach dem Skifahren

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Der Weg im Bereich der Talstation war nicht gestreut, der Mann rutschte auf einer Eisplatte aus und verletzte sich. Aber wer ist an diesem Unglück schuld?

Wien. Es war etwa 18 Uhr, als das Unglück geschah. Der Skitag war vorbei, der Mann hatte sich danach noch ein Getränk einverleibt. Nun ging er durch die Unterführung einer Landesstraße, die sich im Bereich der Talstation befand, heimwärts. Der Weg war nicht gestreut, der Mann rutschte auf einer Eisplatte aus und verletzte sich. Aber wer ist an diesem Unglück schuld?

Geklagt hatte der Mann zwei Skifliftbetreiber und die Gemeinde. Diese hätten dafür sorgen müssen, dass man an der Unfallstelle gefahrlos gehen kann. Alle drei Beklagten wiesen aber jede Verantwortung von sich. Diese Unterführung werde nur im Sommer als Radstrecke genutzt, im Winter habe sie „keine Funktion“, argumentierten sie. Der Mann sei selbst schuld, warum benutze er denn auch eine nicht geräumte und unbeleuchtete Unterführung?

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